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CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Liebigstraße 21 80538 München, Deutschland http://www.cllb.de
Ansprechpartner:in Herr István Cocron +49 30 28878960

Illegales Glücksspiel im Online Casino – Einsätze zurückfordern

Ansprüche gegen Veranstalter von Online Glücksspielen, Banken, Kreditkartenanbieter und Bezahldienste

(lifePR) (München, )
Am Ende gewinnt beim Glücksspiel doch immer die Bank. Die alte Weisheit gilt auch bei Glücksspiel im Internet. Es gibt aber auch einen Unterschied: Wer im Online Casino Geld verspiel hat, kann es sich unter Umständen wieder zurückholen. Das hat einen einfachen Grund. Bis auf wenige Ausnahmen ist Online Glücksspiel verboten.

„Das bedeutet für diejenigen, die im Online Casino Verluste gemacht haben, dass sie sich ihr Geld ggf. auf dem Rechtsweg wieder zurückholen können“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte. Ansprüche können sowohl gegenüber den Anbietern aber auch gegenüber Banken, Kreditkartenanbietern und Bezahldienstleistern wie Paypal bestehen.

Grundlage für die Ansprüche ist, dass Glücksspiele im Internet nach dem Glücksspielstaatsvertrag verboten sind. Von diesem Verbot gibt es nur vereinzelte Ausnahmen, z.B. für staatliche Lotterien oder Sportwetten. Trotz dieses Verbots gibt es Online-Casinos und Glücksspiele werden weiterhin online öffentlich angeboten. Den Nutzern wird dabei häufig durch Aussagen oder Gütesiegel vorgegaukelt, dass die Betreiber über die notwendige Lizenz verfügen, die tatsächlich aber nicht vorhanden ist. „Das bedeutet, dass die Spieler, die beim Glücksspiel im Internet Geld verloren haben, ihre Einzahlungen zurückfordern können“, so Rechtsanwalt Cocron.

Illegales Glücksspiel nimmt aber auch Banken, Kreditkartenanbieter und Bezahldienste in die Pflicht. Einsätze werden beim Online-Glücksspiel häufig über Kreditkarten oder Bezahldienste getätigt. Durch das Verbot des Glücksspiels hätten die Zahlungen gar nicht geleistet werden dürfen. So muss eine Bank beispielsweise eine Kreditkartenzahlung verweigern, wenn für sie ersichtlich ist, dass die Zahlung der Teilnahmen an einem verbotenen Online-Glücksspiel dient. Ersichtlich ist dies für die Bank durch den sog. Merchant Memory Code (MCC), der die Branche kennzeichnet, die die Zahlung verlangt. Verletzen Banken oder Bezahldienste ihre Kontrollpflichten, können Ansprüche geltend gemacht werden. Entsprechende Urteile der Amtsgerichte München und Leverkusen liegen vor.

Ansprüche können also sowohl gegen die Veranstalter von Online-Glücksspielen als auch ggf. gegen die Banken geltend gemacht werden. Die Durchsetzung der Forderungen gegenüber einem Online-Casino kann sich jedoch schwierig gestalten und erfordert entsprechendes rechtliches Know-how. Die Rechtslage gestaltet sich zudem oft unübersichtlich. Viele Anbieter von Online-Glücksspielen werben damit, dass sie über eine gültige Lizenz verfügen. Diese Erlaubnis liegt tatsächlich auch häufig vor, allerdings wurde sie oft nicht in Deutschland, sondern in Malta oder Großbritannien erteilt. Die Anbieter operieren auch in der Regel aus dem Ausland, auch wenn die Webseiten in deutscher Sprache sind. Es bleibt festzuhalten: In Deutschland gibt es derzeit keine legale Möglichkeit, im Internet-Casino um Echtgeld zu spielen. Die einzigen Lizenzen hatte das Land Schleswig-Holstein erteilt, diese sind inzwischen aber wieder erloschen. Da das Online-Glücksspiel in Deutschland illegal ist, können die Spieler ihrer Einsätze von den Veranstaltern zurückgefordert werden.

Ebenso können Banken, Kreditkartenanbieter oder Bezahldienste in die Haftung genommen werden. Zur Durchsetzung der Ansprüche sollte rechtlicher Rat in Anspruch genommen werden.

Mehr Informationen: https://www.cllb.de/

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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