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CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Liebigstraße 21 80538 München, Deutschland http://www.cllb.de
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Illegales Online-Glücksspiel – Spieler hat Anspruch auf Erstattung seines Verlusts

LG Darmstadt entscheidet zu Gunsten des Spielers – Online-Casino hat keinen Anspruch auf das Geld

(lifePR) (München, )
Mehr als 10.000 Euro hatte ein Glücksspieler im Online-Casino verzockt. Nach einem Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 1. Juni 2022 erhält er seinen Verlust vollständig zurück (Az.: 27 O 136/21). Die beklagte Betreiberin des Online-Casinos habe mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Glücksspielen im Internet aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen und habe daher keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld. Sie müsse dem Kläger den Verlust erstatten, entschied das Gericht.

Obwohl in Deutschland bis zum 1. Juli 2021 ein weitreichendes Verbot für Online-Glücksspiele galt, umgingen viele Anbieter dieses Verbot und machten ihre Online-Casinos über deutschsprachige Webseiten auch für Spieler mit Wohnsitz in Deutschland leicht zugänglich. „Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, sind die abgeschlossenen Verträge mit den Spielern über die Teilnahme an den Glückspielen nichtig. Die Betreiber der Online-Casinos haben daher keinen rechtlichen Anspruch auf die getätigten Einsätze und müssen den Verlust erstatten“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

So war es auch in dem Fall vor dem LG Darmstadt. Der Kläger hatte über die deutschsprachige Webseite der Beklagten zwischen Dezember 2018 und Juni 2019 an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei mehr als 10.000 Euro verspielt. Über eine in Deutschland gültige Lizenz für das Angebot von Glücksspielen verfügte die Beklagte nicht. Der Kläger verlangte daher die Erstattung seiner Verluste.

Seine Klage hatte Erfolg. Er habe Anspruch auf die Erstattung seiner Verluste, entschied das LG Darmstadt. Die Beklagte habe die Online-Glücksspiele angeboten, obwohl sie zu diesem Zeitpunkt in Deutschland verboten waren. Sie habe dadurch die Einsätze des Klägers ohne Rechtsgrund erlangt und müsse den Verlust erstatten, so das Gericht.

„Erst mit Wirkung zum 1. Juli 2021 wurde das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland etwas gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend und eine in Deutschland gültige Lizenz ist für das Anbieten von Glücksspielen im Internet nach wie vor unabdingbare Voraussetzung. Spieler haben daher nach wie vor gute Chancen, ihre Verluste zurückzufordern“, so Rechtsanwalt Cocron.

Mehr Informationen:  https://www.cllb.de/online-casino-geld-zurueck-mit-anwalt

 

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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