Obwohl in Deutschland bis zum 1. Juli 2021 ein weitreichendes Verbot für Online-Glücksspiele galt, umgingen viele Anbieter dieses Verbot und machten ihre Online-Casinos über deutschsprachige Webseiten auch für Spieler mit Wohnsitz in Deutschland leicht zugänglich. „Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, sind die abgeschlossenen Verträge mit den Spielern über die Teilnahme an den Glückspielen nichtig. Die Betreiber der Online-Casinos haben daher keinen rechtlichen Anspruch auf die getätigten Einsätze und müssen den Verlust erstatten“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.
So war es auch in dem Fall vor dem LG Darmstadt. Der Kläger hatte über die deutschsprachige Webseite der Beklagten zwischen Dezember 2018 und Juni 2019 an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei mehr als 10.000 Euro verspielt. Über eine in Deutschland gültige Lizenz für das Angebot von Glücksspielen verfügte die Beklagte nicht. Der Kläger verlangte daher die Erstattung seiner Verluste.
Seine Klage hatte Erfolg. Er habe Anspruch auf die Erstattung seiner Verluste, entschied das LG Darmstadt. Die Beklagte habe die Online-Glücksspiele angeboten, obwohl sie zu diesem Zeitpunkt in Deutschland verboten waren. Sie habe dadurch die Einsätze des Klägers ohne Rechtsgrund erlangt und müsse den Verlust erstatten, so das Gericht.
„Erst mit Wirkung zum 1. Juli 2021 wurde das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland etwas gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend und eine in Deutschland gültige Lizenz ist für das Anbieten von Glücksspielen im Internet nach wie vor unabdingbare Voraussetzung. Spieler haben daher nach wie vor gute Chancen, ihre Verluste zurückzufordern“, so Rechtsanwalt Cocron.
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