Aufgrund der Presseberichte sind viele Anleger nun verunsichert, da ein Totalverlust ihrer Anlagen im Raum steht. Gleichwohl gilt es, erst einmal die weitere Entwicklung des Ermittlungsverfahrens abzuwarten.
Sollte es sich aber bestätigen, dass betrügerische Handlungen zu Lasten der Anleger vorgenommen wurden, bestehen für die Geschädigten mehrere Möglichkeiten, den ihnen entstanden Schaden wieder ersetzt zu bekommen. In Betracht kommen hier sowohl Ansprüche gegen die deliktisch Handelnden als auch gegen Anlageberater. "Letzteres gilt dann, wenn die Anlageberater nicht über die der Kapitalanlage immanenten Risiken, insbesondere das Totalverlustrisiko und das Risiko des Renditeausfalls, aufgeklärt haben", so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich, die bereits zahlreiche Geschädigte von Kapitalanlagebetrügereien vertritt. "Auch die Erfolgsaussichten für ein Vorgehen gegen die für einen etwaigen Betrug Verantwortlichen sind unserem Erachten nach grundsätzlich als relativ gut zu bewerten. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass Eile geboten ist. Denn wie dem Bericht des Handelsblatts zu entnehmen ist, wurden von der Staatsanwaltschaft Dresden bei den Durchsuchungen Vermögenswerte sichergestellt. Ziel muss es daher sein, für die Anleger in einem Eilverfahren einen dinglichen Arrest zu erwirken, um somit auf die sichergestellten Vermögenswerte zugreifen zu können. Dies wird allerdings nur für diejenigen Anleger möglich sein, die die Titel als erste vollstrecken, da vorliegend das 'Windhund-Prinzip' gilt."
CLLB Rechtsanwälte wird daher umgehend mit der Staatsanwaltschaft Dresden Kontakt aufnehmen, um abzuklären, wie die Geschädigtenrechte erfolgreich gewahrt werden können. "Darüber hinaus werden wir für unsere Mandanten eine Interessensgemeinschaft gründen, um die Geschädigtenrechte im Strafverfahren und die Anlegerrechte in den Zivilverfahren konzertiert geltend machen zu können. Hierzu soll mit Unterstützung der Anleger auch eine Gläubigerversammlung einberufen werden."
Anleger, die sich der kostenfreien Interessensgemeinschaft "INFINUS" anschließen möchten, werden dann über den Fortgang des Verfahrens laufend informiert.