Anleger sollten zunächst die Möglichkeit wahrnehmen, ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren anzumelden. CLLB Rechtsanwälte unterstützen hierbei.
Es ist davon auszugehen, dass der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Scheffler in den kommenden Tagen die Anmeldeformulare für die Forderungsanmeldungen im Insolvenzverfahren an die einzelnen Anleger verschickt. CLLB Rechtsanwälte vertreten Anleger bei der Anmeldung ihrer Forderung zur Insolvenztabelle und im Insolvenzverfahren sowie auf der Gläubigerversammlung.
Hierbei wird die Forderungsanmeldung für von CLLB vertretene Anleger nicht nur auf einen vertraglichen Rückzahlungsanspruch aus partiarischem Darlehen, sondern auch auf Schadensersatz gestützt, um eine Feststellung zur Insolvenztabelle und damit eine Berücksichtigung bei der Verteilung zu erreichen.
Anleger sollten sich allerdings nicht nur darauf beschränken, ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden, weil hier häufig nur mit einer geringen Quote zu rechnen ist. Vielmehr sollten Anleger, die anlässlich der Zeichnung der Beteiligung nicht ordnungsgemäß über die Beteiligungsrisiken informiert wurden, prüfen lassen, ob Ihnen gegen ihren Anlageberater ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht. Nur so ist aus Sicht von CLLB Rechtsanwälte eine volle Schadenskompensation zu erreichen.
In vielen Fällen wurden Risiken nicht ordnungsgemäß dargestellt, sondern vom Berater unzulässig verharmlost. Da Anlageberater häufig über eine Haftpflichtversicherung verfügen, ist es ratsam, im Falle unzureichender Aufklärung den Anlageberater in Regress zu nehmen.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte empfiehlt vor diesem Hintergrund allen Anlegern, ihre rechtlichen Möglichkeiten von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen.