Viele Anleger sind verunsichert und wünschen einen Informationsaustausch mit anderen am Fonds beteiligten Gesellschaftern.
CLLB Rechtsanwälte rät den betroffenen Anlegern dringend, der Zahlungsaufforderung nicht ungeprüft nachzukommen, sondern die Sach- und Rechtslage durch einen auf den Bereich des Kapitalmarktrechts spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
Zu beachten ist auch, dass Ansprüche auf Schadloshaltung gegenüber Dritten bestehen können. Dies gilt beispielsweise gegenüber Beratern/ Beratungsgesellschaften, wenn diese die Anleger nicht auf die mit dieser Anlage einhergehenden Risiken - wie z.B. die Gefahr einer Rückforderung von Ausschüttungen oder das Risiko eines Totalverlusts des investierten Kapitals - vor dem Abschluss der Anlage hingewiesen haben.
Im Falle einer gerichtlichen Bestätigung von Schadensersatzansprüchen sind die Anleger so zu stellen, als hätten sie die Beteiligung nicht erworben. Im Obsiegensfall würde der Gegner dann zur Rückzahlung der seitens der Anleger investierten Zahlungen sowie zur Freistellung von weiteren Schäden, insbesondere von weiteren Einlageverpflichtungen, verurteilt werden.
CLLB wird die weiteren Entwicklungen beobachten und über den Fortgang des Verfahrens berichten.