Im Rahmen der Ermittlungen fand am 16. August 2022 eine groß angelegte Razzia statt. Dabei durchsuchte das Landeskriminalamt Berlin die Wohnungen der Verdächtigen und Geschäftsräume von fünf Firmen des Juicy Fields Netzwerks an zwei Standorten. Dabei sind nach Angaben der Staatsanwaltschaft Berlin umfangreiche Unterlagen sichergestellt worden.
Über die Plattform juicyfields.io konnten die Anleger in verschiedenen Varianten in Cannabis-Pflanzen investieren und auf hohe Renditen hoffen. Möglich war dies bereits mit kleinen Beträgen ab 50 Euro. Doch bei den geringen Summen ist es oft nicht geblieben. Denn anfangs erfolgten auch schnell Auszahlungen an die Anleger, die so auf den Geschmack gebracht wurden und weiter investierten. „Uns sind Fälle bekannt, in denen Anleger fünfstellige Beträge investiert haben“, sagt Rechtsanwalt Thomas Sittner, CLLB Rechtsanwälte. Die Ernüchterung folgte jedoch schnell. Weitere Auszahlungen blieben aus und die Anleger haben keine Zugriff mehr auf ihre Konten. „Wir haben daher schon Strafanzeige wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug gestellt“, so Rechtsanwalt Sittner.
Auch die Staatsanwaltschaft Berlin geht diesem Verdacht nach. Die Ermittlungen sollen klären, ob die Cannabis-Pflanzen, in die die Anleger vermeintlich ihr Geld gesteckt haben, überhaupt existieren oder ob die Anleger im Rahmen eines sog. Schneeballsystems um ihr Geld betrogen wurden. Bei einem Schneeballsystem werden die neu eingenommen Anlegergelder nicht mehr investiert, sondern dienen nur dazu, Altforderungen zu begleichen. Das Geld der Anleger wäre dann nicht in Cannabis-Pflanzen investiert worden. Wie hoch der Schaden ist, der den Anlegern ggf. entstanden ist, steht noch nicht fest. Die Staatsanwaltschaft hat aber bereits jetzt gegen vier Gesellschaften Vermögensarreste über jeweils rund 2,5 Millionen Euro verhängt.
An den Durchsuchungen war neben dem LKA Berlin auch die BaFin beteiligt. Die Finanzdienstleistungsaufsicht hatte bereits im Juni die öffentlichen Angebote für Vermögensanlagen in Form von Investitionen in Cannabis untersagt, weil Juicy Fields bzw. die Juicy Holdings B.V. nicht die erforderlichen Verkaufsprospekte vorgelegt hat. Die BaFin ermittelt daher auch wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagegesetz.
„Die Befürchtungen, dass es sich bei Juicy Fields um Betrug handelt, sind nicht kleiner geworden. Anleger sollten reagieren und ihre rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen“, sagt Rechtsanwalt Sittner.
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