Überraschend kommt der Rückruf nicht mehr. Schon im April war bekannt geworden, dass das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) dem Verdacht einer illegalen Abschalteinrichtung beim Mercedes GLK 220 nachgeht. Daimler ist es offenbar nicht gelungen, diesen Verdacht in einem Anhörungsverfahren aus der Welt zu räumen.
Konkret geht es bei der Abschalteinrichtung um eine sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung. Diese sorgt dafür, dass sich die Aufwärmung des Motoröls verzögert und dadurch weniger Stickoxide ausgestoßen werden. Allerdings ist die Funktion nur im Prüfzyklus aktiviert, während im normalen Straßenverkehr deutlich mehr Stickoxide in die Luft geblasen werden und der Grenzwert nicht eingehalten wird.
Daimler steht auf seinem bekannten Standpunkt, dass die Funktion keine unzulässige Abschalteinrichtung sei und hat Widerspruch gegen den Bescheid angekündigt. Das KBA lässt sich davon jedoch offenbar nicht beeindrucken und weitet seine Untersuchungen auch auf andere Mercedes-Modelle mit dem Motor OM 651 bzw. OM 642 aus. Nach Medienberichten hat das KBA bei der Prüfung des GLK 220 mit dem Motor OM 651 auch ein externes Gutachten eingeholt. Dieses Gutachten erhärtet offenbar die Auffassung, dass Daimler eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat.
Für Daimler kann das noch fatale Folgen haben. „Der Motor OM 651 wurde bei zahlreichen Modellen verwendet. Sollte bei weiteren Modellen eine unzulässige Abschalteinrichtung nachgewiesen werden, droht ein Rückruf von einem ganz anderen Ausmaß“, sagt Rechtsanwalt Franz Braun, CLLB Rechtsanwälte.
Nachdem Mercedes schon im vergangenen Jahr europaweit rund 700.000 Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 6b wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückrufen musste, droht nun eine weitere große Rückruf-Aktion, von der diesmal Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 betroffen wären. Auch wenn Daimler immer wieder betont, keine unzulässigen Abschalteinrichtungen verwendet zu haben, steckt Mercedes inzwischen tief im Abgasskandal. „Betroffene Mercedes-Kunden können ähnlich wie im VW-Abgasskandal Schadensersatzansprüche geltend machen“, so Rechtsanwalt Braun.
Der BGH hat Anfang des Jahres klargestellt, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung einen Sachmangel darstellt und das OLG Koblenz hat entschieden, dass VW sich im Abgasskandal schadenersatzpflichtig gemacht hat. „Mercedes-Käufer können von der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung profitieren. Zumal das Landgericht Stuttgart bereits entschieden hat, dass Mercedes wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung schadensersatzpflichtig ist“, erklärt Rechtsanwalt Braun.
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