Daimler geht nach eigenen Angaben davon aus, dass eine mittlere sechsstellige Zahl an Mercedes-Fahrzeugen in Europa von dem Rückruf betroffen ist. Um welche Modelle genau es sich handelt, ist noch nicht bekannt. Der Rückruf dürfte europaweit u.a. auch rund 260.000 Mercedes Sprinter mit der Abgasnorm Euro 5 betreffen.
Dass das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Sprinter genauer unter die Lupe genommen hat und eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung vermutet, wurde schon vor gut einer Woche bekannt. In dem Anhörungsverfahren konnte Daimler den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung offenbar nicht entkräften. Folge ist der Zwangsrückruf durch das KBA – nicht nur für den Sprinter.
Daimler wird den Rückruf zwar durchführen, hat aber Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt. Denn der Autobauer steht weiter auf dem Standpunkt, dass die beanstandete Funktion legal ist.
Das scheint das KBA allerdings völlig anders zu sehen. Das wurde schon klar, als die Behörde im Juni 2019 den Rückruf für den Mercedes GLK 220 CDI mit der Abgasnorm Euro 5 wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet hatte. Das KBA bemängelte dabei die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung. Diese sorgt dafür, dass im Prüfmodus die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß eingehalten werden. Im Straßenverkehr ist die Funktion allerdings nicht aktiv.
Daimler hatte bereits eingeräumt, dass die Funktion in diversen Mercedes-Baureihen zum Einsatz kommt. Da die Prüfungen des KBA noch nicht abgeschlossen sind, könnte noch weiteren Modellen mit dem Motor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5 der Rückruf drohen.
Der Abgasskandal spitzt sich damit bei Daimler immer mehr zu. Nachdem im vergangenen Jahr rund 670.000 Diesel mit der Abgasnorm Euro 6b wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückgerufen werden mussten, gibt es nun einen Massenrückruf für Diesel mit der Schadstoffklasse Euro 5.
„Unzulässige Abschalteinrichtungen stellen einen Sachmangel dar. Das hat der BGH schon klargestellt. Für die betroffenen Mercedes-Kunden bedeutet dies, dass sie Schadensersatzansprüche geltend machen können. Verschiedene Gerichte haben Daimler inzwischen schon zu Schadensersatz verurteilt“, sagt Rechtsanwalt Franz Braun, CLLB Rechtsanwälte.
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