Das betrifft zunächst Varianten des Select Investment Bond mit dem zugrundeliegenden Fonds Argyle Class S. "Hier wurde mit garantierten Fälligkeitswerten und Absicherungen geworben, die es für die versprochene Versicherungsleistung schlicht nicht gab", erklärt Rechtsanwalt Franz Braun, Partner in der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei CLLB, der bereits Anleger vertritt. "Gleichzeitig sollte sowohl die Todesfallleistung als auch die Ablaufleistung von der Entwicklung des zugrundeliegenden Fonds abhängig sein. Nachdem dieser Fonds jedoch nicht börsennotiert ist und seinen Sitz zudem im Ausland hat, ist die Bewertung der für die Versicherungsleistung maßgeblichen Entwicklung schon vom Ausgangspunkt her nur schwer, wenn nicht sogar überhaupt nicht verifizierbar. Auch darauf hätte ausdrücklich hingewiesen werden müssen."
Nach Einschätzung der Rechtsanwälte handelt es sich um ein typisches Graumarktprodukt, bei dessen Konstruktion jedoch das grundsätzliche Vertrauen deutscher Kunden in Lebensversicherungsgesellschaften ausgenutzt werden sollte. Quantum Leben hatte bereits im Jahr 2010 Schwierigkeiten mit der Versicherungsaufsicht. Damals unterhielt die Gesellschaft 5.242 Versicherungsverträge in Deutschland. Der Select Investment Bond mit dem Fonds Argyle Class S hatte eine Mindestzeichnungssumme von € 50.000.
Betroffenen Anlegern, denen die Risiken dieser Anlage weder mündlich noch schriftlich erläutert wurden, können Schadensersatzansprüche auf Rückzahlung der geleisteten Einlage abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen zustehen. Sie sollten sich an einen auf das Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden.