Auch dieses Verfahren belegt beispielhaft, dass Verbraucher sich im Falle von unautorisierten Zahlungsabbuchungen nicht von einem ablehnenden Schreiben eines Kreditinstituts beeindrucken lassen sollten. Grundsätzlich gilt, dass Banken für unautorisierte Zahlungsabbuchungen zu haften haben. Sofern dem Zahlungsdienstleistungsnehmer kein Verschulden mit dem Umgang seiner Zahlungsdaten anzulasten ist, bestehen gute Aussichten auf eine vollumfängliche Rückerstattung, wie Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve, von der Kanzlei CLLB erklärt.
CLLB Rechtsanwälte raten betroffenen Verbrauchern daher auch weiterhin, ihre Ansprüche durch eine entsprechend spezialisierte Kanzlei ihrer Wahl prüfen zu lassen, um nicht unnötig auf die Rückerstattung zu verzichten.