Der Kläger, der sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertreten wurde, hatte Ende Mai/Anfang Juni 2013 eine Geldanlage mit der Emissionsbezeichnung „Wertzins 2013“ bei der Grüne Werte Energie GmbH gezeichnet. Zwischen den Parteien wurde vereinbart, dass die Anlagesumme gestaffelt verzinst und zum 31.12.2021 zurück bezahlt wird.
Nachdem die Grüne Werte Energie GmbH die vertraglich vereinbarten Zinszahlungen an den Anleger nicht mehr leistete, wandte sich dieser an die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.
Da die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte nach Prüfung des Sachverhaltes die Auffassung vertrat, dass das Vertragsverhältnis zwischen dem Anleger und der Grüne Werte Energie GmbH außerordentlich mit sofortiger Wirkung beendet werden könne, wurde namens und im Auftrag des Anlegers die sofortige Kündigung erklärt. Nachdem die Grüne Werte Energie GmbH auf diese Kündigung hin keine Auszahlung vornahm, wurde gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte erhob Klage mit den Anträgen, die Grüne Werte Energie GmbH zu verurteilen, den Anlagebetrag sowie die aufgelaufenen Zinsen an den Anleger zurückzubezahlen.
„Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, freuen wir uns, dass das Landgericht München I unserer Argumentation gefolgt ist“, erklärt Rechtsanwalt Steffen Liebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat bereits in der Vergangenheit Urteile gegen die Grünewerte Wertzins 2 GmbH, eine Schwestergesellschaft der Grüne Werte Energie GmbH erstritten, die durch das Oberlandesgericht München bestätigt wurden.
Die bislang vorliegenden Urteile bestätigen die Auffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, dass die zunächst ergangenen Entscheidungen der Gericht zu den Geldanlagen „Wertzins Plus 1“ und „Wertzins Fest 2“ der Grünewerte Wertzins 2 GmbH auch auf andere Geldanlagen der Grünewerte-Gruppe, wie zum Beispiel der Geldanlage „Wertzins 2013“ der Grüne Werte Energie GmbH übertragbar sind.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat zwischenzeitlich diverse Klagen gegen Gesellschaften der Grünewerte-Gruppe eingereicht. Gegenstand der einzelnen Klagen sind nicht nur die Geldanlagen „Plus“ oder „Fest“, sondern auch andere Anlagen wie „Klassik“ oder „Wertzins 2013“.
Betroffenen Anlegern wird geraten, eine spezialisierte Anwaltskanzlei zu konsultieren.