Die MS Deutschland wurde daraufhin an einen amerikanischen Investor veräußert. Die Kaufsumme ist uns nicht bekannt, der Insolvenzverwalter sprach lediglich davon, dass der Verkaufspreis über den letzten Prognosen gelegen habe. Wie das Handelsblatt in seiner Ausgabe vom 20. Mai berichtete, soll das Schiff aber für 18,5 Millionen Euro in die USA transferiert worden sein.
Da dieser Betrag aber nicht ausreichen dürfte, um den Schaden der Anleger kompensieren, versuchen die durch CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger, sich anderweitig schadlos zu halten.
CLLB Rechtsanwälte haben daher zunächst für ihre Mandanten versucht, außergerichtlich eine Einigung mit den Prospektverantwortlichen und dem Schiffsgutachter zu erzielen. Nachdem eine Einigung von diesen allerdings pauschal abgelehnt wurde, hat CLLB Rechtsanwälte für Anleger Klagen eingereicht. Grundlage der Rückabwicklungsansprüche sind mögliche Schadensersatzansprüche aufgrund der nach Auffassung von CLLB Rechtsanwälte gegebenen Fehlerhaftigkeit des Emissionsprospekts. Denn in dem Emissionsprospekt wird der Wert der MS Deutschland mittels eines Gutachtens auf ca. 100 Millionen US-Dollar festgelegt. Dieser Wert des Schiffes ist von zentraler Bedeutung für die Bewertung durch die Anleihegläubiger, da die MS Deutschland als Sicherheit für die Anleger dienen sollte.
„Wie nun aber der Verkauf des Schiffes gezeigt hat, liegt der Wert des Schiffes anscheinend bei 18,5 Millionen Euro. Dies, obwohl noch Ende 2013 weiterhin ein Wert i.H.v. € 100 Millionen US-Dollar publiziert wurde“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München, Berlin und Zürich.
In den Schadensersatzverfahren vor dem Landgericht München I versucht der Gutachter sich nun damit zu exkulpieren, dass er die MS Deutschland über einen längeren Zeitraum bewertet habe und sich die Bewertung mit USD 100.000.000,00 „konsistent“ in die Reihe der Bewertungen in den vorangegangenen Jahren einreihe. So habe er am 10.12.2001 – und somit 3,5 Jahre nach Ablieferung – das Schiff mit DM 160.000.000,00 bewertet. Dieser Wert blieb bis zur Bewertung am 30.09.2002 mit € 77.000.000,00 ungefähr gleich. Innerhalb von 3 Wochen erhöhte sich der Wert dann aber plötzlich auf € 95.000.000,00, was einer Wertsteigerung von 23,3 % gleichkäme. Durch was diese vorgebliche Wertsteigerung begründet sein soll, erklärt der Gutachter nicht. Dieser Gutacherwert blieb dann über circa 8 Jahre gleich, um dann ab 2011 auf den Ursprungswert von ca. € 77.000.000,00 zu fallen. Dies stellt dann auch den Bewertungswert zum Zeitpunkt der Emission der MS Deutschland Anleihe dar.
Der Wert der MS Deutschland entsprach somit nach der Bewertung des Gutachters dem Wert der Erstbewertung aus dem Jahr 2001 – obwohl das Schiff bereits 14 Jahre alt war und der Gutachter in seiner Bewertung von 2011 selbst erklärte, dass bei weiterer konsequenter Pflege eine angenommene Lebensdauer von maximal 25 Jahren erreicht werden könne.
Das Schiff hatte somit zum Zeitpunkt der Emission der MS Deutschland Anleihe bereits 14 von 25 Jahren (= 56 %) seines prognostizierten Lebensalters verbraucht. Erstaunlicherweise verlor das Schiff aber entgegen aller Lebenserfahrung vorgeblich nicht ansatzweise an Wert!
„Die Fehlerhaftigkeit der Bewertung ergibt sich daher nach unserer Bewertung bereits daraus, dass die MS Deutschland trotz verbleibender „Lebenserwartung“ von 11 Jahren (= 46 %) vorgeblich keinen Wertverlust zu erleiden hatte“, erklärt Rechtsanwalt Luber.
Rechtsanwalt Luber rät daher allen Betroffenen, anwaltlichen Rat von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten in Anspruch zu nehmen.