"Betroffene Anleger befinden sich in einer schwierigen Situation. Wenn sie die im Raum stehende Nachzahlung nicht leisten, besteht das Risiko, das sie auch das bereits investierte Kapital aufgrund einer etwaigen Insolvenz der Schiffsgesellschaft verlieren. Andererseits haben Anleger aber auch keine Garantie, dass eine Nachzahlung zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage des Fonds führt", so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich, die bereits zahlreiche Schiffsfonds-Geschädigte vertritt. "Die Betroffenen sollten daher alle Handlungsalternativen prüfen."
Zu beachten ist hierbei auch, dass keinesfalls geklärt ist, dass die Fondsgesellschaft auch wirklich berechtigt ist, die Ausschüttungen zurückzufordern. Die MS Santa Giorgina schreibt zwar von Darlehen, die sie den Anlegern ausgereicht habe.
"Dies ist aber unserer Ansicht nach unzutreffend", so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber. "Denn dazu müsste es sich bei den Auszahlungen um gewinnunabhängige Ausschüttungen handeln. Die MS Santa Giorgina schreibt aber selbst, dass sie in den Jahren 1998 bis 2000 und 2005 bis 2008 'überschüssige Liquidität' an die Gesellschafter ausbezahlt habe. Dies bedeutet nach unserer Rechtsansicht, dass die Auszahlungen gerade kein Darlehen, sondern gewinnabhängige Ausschüttungen darstellen."
Diese Rechtsansicht wird gestützt durch ein Verfahren, das die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte für einen Anleger bei einem weiteren Schiffsfonds geführt hat. Auch hier verlangte die Fondsgesellschaft von den Anlegern die Rückzahlungen der erhaltenen Ausschüttungen aufgrund einer vorgeblichen Regelung im Gesellschaftsvertrag zurück. Obwohl CLLB Rechtsanwälte wiederholt auf die unzutreffende Rechtsansicht der Fondsgesellschaft hingewiesen hatte, ließ sich diese nicht beirren und wählte den Marsch durch die Instanzen. "Erst letzte Woche war dann die Einsicht bei der Fondsgesellschaft endlich soweit gereift, dass sie die Klage vor dem Bundesgerichtshof insgesamt zurücknahm - wohl, um ein wegweisendes Urteil zu vermeiden", so Rechtsanwalt Luber. "Nicht anders bewerten wir auch die Rechtslage hinsichtlich der Ausschüttungsrückforderung der MS "Santa Giorgina".
Nähere Informationen können Interessierte der Homepage www.cllb-schiffsfonds.de entnehmen.