Erst vor wenigen Tagen hatte der BGH einen Hinweisbeschluss öffentlich gemacht, in dem er klarstellte, dass er die unzulässigen Abschalteinrichtungen für einen Sachmangel hält und geschädigte Kunden dementsprechend Ansprüche geltend machen können. Nun machte auch das OLG Karlsruhe seine Rechtsauffassung in einem Hinweisbeschluss deutlich. „Da VW bislang die Strategie gefahren ist, verbraucherfreundliche Entscheidungen im Abgasskandal durch Obergerichte zu vermeiden und lieber die außergerichtliche Einigung gesucht hat, haben der BGH und das OLG Karlsruhe nun offenbar diesen Weg gesucht, um ihre Rechtsauffassung darzustellen. Und diese Rechtsauffassung ist eine klare Ohrfeige für VW und zeigt gleichzeitig, dass geschädigte Verbraucher gute Chancen haben, Schadensersatzansprüche im Abgasskandal durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte.
Während es vor dem BGH noch um eine Klage gegen einen Händler auf Lieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs ging, dreht es sich in dem Fall vor dem OLG Karlsruhe um eine Schadensersatzklage direkt gegen VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Das Landgericht Offenburg hatte dem Kläger in erster Instanz Schadensersatz zugesprochen. Wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung muss VW das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten (Az.: 3 O 111/17). VW hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Das OLG Karlsruhe hat nun in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass das Berufungsverfahren am 12. April stattfinden soll und gleichzeitig auf seinen Hinweisbeschluss verwiesen. Darin machte das OLG klar, dass es den Schadenersatzanspruch wahrscheinlich für begründet hält und das erstinstanzliche Urteil voraussichtlich bestätigen wird. „Es ist unwahrscheinlich, dass VW es unter diesen Umständen auf ein Berufungsverfahren ankommen lässt“, so Rechtanwalt Dr. Leitz.
Vieles spricht dafür, dass VW die Berufung zurückziehen und das erstinstanzliche Urteil akzeptieren wird. Ein OLG-Urteil wird es dann wiederum nicht geben. „Allerdings ist die Rechtsauffassung des OLG Karlsruhe, dass es von einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung ausgeht, schon jetzt öffentlich und dürfte Rückenwind für Schadensersatzklagen gegen VW bedeuten. Zumal das OLG Köln schon Anfang Januar entschieden hat, dass VW im Abgasskandal schadensersatzpflichtig ist“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Leitz.
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