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OLG Karlsruhe bestätigt Schadensersatzansprüche im Abgasskandal

VW muss die nächste bittere Pille schlucken / OLG sieht in Abgasmanipulationen vorsätzliche sittenwidrige Schädigung

(lifePR) (München, )
VW muss im Abgasskandal die nächste bittere Pille schlucken. Das OLG Karlsruhe machte in einem Hinweisbeschluss deutlich, dass es die Abgasmanipulationen für eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung der Kunden hält und Volkswagen deshalb schadensersatzpflichtig sei (Az.: 13 U 142/18).

Erst vor wenigen Tagen hatte der BGH einen Hinweisbeschluss öffentlich gemacht, in dem er klarstellte, dass er die unzulässigen Abschalteinrichtungen für einen Sachmangel hält und geschädigte Kunden dementsprechend Ansprüche geltend machen können. Nun machte auch das OLG Karlsruhe seine Rechtsauffassung in einem Hinweisbeschluss deutlich. „Da VW bislang die Strategie gefahren ist, verbraucherfreundliche Entscheidungen im Abgasskandal durch Obergerichte zu vermeiden und lieber die außergerichtliche Einigung gesucht hat, haben der BGH und das OLG Karlsruhe nun offenbar diesen Weg gesucht, um ihre Rechtsauffassung darzustellen. Und diese Rechtsauffassung ist eine klare Ohrfeige für VW und zeigt gleichzeitig, dass geschädigte Verbraucher gute Chancen haben, Schadensersatzansprüche im Abgasskandal durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte.

Während es vor dem BGH noch um eine Klage gegen einen Händler auf Lieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs ging, dreht es sich in dem Fall vor dem OLG Karlsruhe um eine Schadensersatzklage direkt gegen VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Das Landgericht Offenburg hatte dem Kläger in erster Instanz Schadensersatz zugesprochen. Wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung muss VW das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten (Az.: 3 O 111/17). VW hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Das OLG Karlsruhe hat nun in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass das Berufungsverfahren am 12. April stattfinden soll und gleichzeitig auf seinen Hinweisbeschluss verwiesen. Darin machte das OLG klar, dass es den Schadenersatzanspruch wahrscheinlich für begründet hält und das erstinstanzliche Urteil voraussichtlich bestätigen wird. „Es ist unwahrscheinlich, dass VW es unter diesen Umständen auf ein Berufungsverfahren ankommen lässt“, so Rechtanwalt Dr. Leitz.

Vieles spricht dafür, dass VW die Berufung zurückziehen und das erstinstanzliche Urteil akzeptieren wird. Ein OLG-Urteil wird es dann wiederum nicht geben. „Allerdings ist die Rechtsauffassung des OLG Karlsruhe, dass es von einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung ausgeht, schon jetzt öffentlich und dürfte Rückenwind für Schadensersatzklagen gegen VW bedeuten. Zumal das OLG Köln schon Anfang Januar entschieden hat, dass VW im Abgasskandal schadensersatzpflichtig ist“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Leitz.

Mehr Informationen: https://www.diesel-abgasskandal.de/

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefasst: Wir können Klagen.

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