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Online-Casino: OLG München bestätigt im Rahmen eines Hinweisbeschlusses Rückzahlungsanspruch des Spielers

Berufung gegen Urteil des LG München– OLG positioniert sich rechtlich zu Gunsten der Spieler

(lifePR) (München, )
Im Online-Casino hatte ein Spieler 14.230 Euro verspielt. CLLB Rechtsanwälte hat den Rückforderungsanspruch des Spielers gerichtlich durchggesetzt. Das Landgericht München entschied mit Urteil vom 30. Juli 2021, dass die Anbieterin des Online-Glücksspiels mit Sitz in Malta, den Verlust erstatten muss (Az.: 31 O 16477/20). Mit ihrer Berufung gegen das Urteil kommt die Betreiberin des illegalen Online-Casinos wohl nicht durch. Das OLG München hat mit Beschluss vom 24. November 2021 deutlich gemacht, dass es die Berufung wegen mangelnden Erfolgsaussichten zurückweisen wird (Az.: 5 U 549/21). Der beklagten Anbieterin des illegalen Online-Casinos legte das OLG daher nahe, die Berufung zurückzuziehen.

Der Kläger in dem zu Grunde liegenden Fall hatte sich im April 2020 in dem Online-Casino registriert. Dass er dabei seinen Wohnsitz in Deutschland angegeben hat, war für die Anbieterin offenbar kein Problem. Sie ließ trotz des weitreichenden Verbots von Online-Glücksspiel in Deutschland seine Teilnahme zu. Der Kläger verlor mehr als 14.000 Euro und forderte seinen Verlust von der Anbieterin zurück.

Die Klage hatte Erfolg. Das LG München entschied, dass die Beklagte mit ihrem Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland gegen das Verbot im Glücksspielstaatsvertrag verstoßen hat. Die Spieleinsätze seien daher ohne Rechtsgrund erfolgt und die Verträge nichtig. Der Kläger habe Anspruch auf Erstattung der Verluste.

Das OLG München bestätigte nun in seinem Hinweisbeschluss die Auffassung des Landgerichts und stellte noch einmal klar, dass das Glücksspielverbot in Deutschland nicht gegen europäisches Rechts verstoße. Auch das OLG Hamm hat in einem ähnlichen Fall mit Beschluss vom 12.11.2021 bereits deutlich gemacht, dass es den Rückforderungsanspruch des Spielers für gegeben hält (Az.: I-12 W 13/21).

„Nachdem bereits zahlreiche Landgerichte den Spielern einen Anspruch auf die Erstattung ihrer Verluste im Online-Casino zugesprochen haben, positionieren sich jetzt auch die die ersten Oberlandesgerichte verbraucherfreundlich. Das zeigt, dass gute Aussichten bestehen, die Verluste von den Anbietern der Online-Glücksspiele zurückzuholen“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte. Denn bis zum 1. Juli 2021 hat ein umfassendes Verbot für Online-Glücksspiele in Deutschland gegolten. Die Regeln sind zwar etwas gelockert worden – allerdings nicht rückwirkend.

Mehr Informationen:  https://www.cllb.de/online-casino-geld-zurueck-mit-anwalt 

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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