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CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Liebigstraße 21 80538 München, Deutschland http://www.cllb.de
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Online-Casino muss Spielerin Geld zurückzahlen

Illegale Online-Glücksspiele - Urteil des Landgerichts Konstanz

(lifePR) (München, )
In nicht einmal drei Monaten hatte eine Spielerin rund 12.800 Euro in einem Online-Casino verspielt. Nach einem Urteil des Landgerichts Konstanz vom 7. Oktober 2022 erhält sie ihr Geld zurück (Az.: H 5 O 26/22). Da die Betreiberin des Online-Casinos mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glücksspielen verstoßen habe, habe sie keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld und müsse der Spielerin den Verlust erstatten, so das Gericht.

Bis zum 1. Juli 2021 war im Glücksspielstaatsvertrag ein weitreichendes Verbot für Online-Glücksspiele verankert. Viele Anbieter machten ihre Online-Casinos trotz des Verbots auch für Spieler mit Wohnsitz in Deutschland über deutschsprachige Webseiten leicht zugänglich. „Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, sind die abgeschlossenen Spielverträge nichtig. Somit können die Spieler die Rückzahlung ihrer Verluste verlangen“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

In dem Fall vor dem LG Konstanz hatte die Spielerin zwischen Februar und April 2021 über die Webseite der Beklagten an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei insgesamt fast 12.800 Euro verloren. Die Betreiberin des Online-Casinos verfügte zwar über eine Glücksspiellizenz ihres Heimatlandes Malta, hatte jedoch keine gültige Lizenz für ihr Angebot in Deutschland. Die Spielerin, der das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland bzw. Baden-Württemberg nicht bekannt war, verlangte nun die Rückzahlung ihres Verlusts.

Ihre Klage hatte Erfolg: Die Beklagte habe mit ihrem Angebot von Online-Glücksspielen gegen § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Demnach war das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet in Deutschland verboten. Daher habe die Beklagte keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld und müsse der Klägerin ihren Verlust erstatten, entschied das LG Konstanz.

Dem Rückzahlungsanspruch der Klägerin stehe auch nicht entgegen, dass diese durch ihre Teilnahme am Online-Glücksspiel ebenfalls gegen das Verbot verstoßen habe. Sie habe dargelegt, keine Kenntnis von dem Verbot gehabt zu haben und die Beklagte habe nicht das Gegenteil beweisen können. Zudem habe die Beklagte selbst geltend gemacht, dass ihre angebotenen Online-Glücksspiele legal seien. Dann könne sie sich umgekehrt nicht darauf berufen, dass der Klägerin das Verbot bekannt gewesen sein musste, so das Gericht.

Mit Wirkung zum 1. Juli 2021 wurden die Voraussetzungen für Online-Glücksspiele in Deutschland zwar gelockert. „Diese Änderungen gelten jedoch nicht rückwirkend und wer Online-Glücksspiele in Deutschland anbieten möchte, benötigt dafür nach wie vor eine entsprechende Lizenz“, erklärt Rechtsanwalt Cocron.

Mehr Informationen:  https://www.cllb.de/online-casino-geld-zurueck-mit-anwalt

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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