Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 922883

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Liebigstraße 21 80538 München, Deutschland http://www.cllb.de
Ansprechpartner:in Herr István Cocron +49 30 28878960

Online-Casino muss Verlust in Höhe von 27.000 Euro zurückzahlen

CLLB Rechtsanwälte holt erneut Geld zurück – Urteil des Landgerichts Bonn

(lifePR) (München, )
Rund 27.000 Euro hatte ein Spieler bei Online-Glücksspielen verloren. CLLB Rechtsanwälte hat das Geld nun für ihr zurückgeholt. Das Landgericht Bonn entschied mit Urteil vom 31. Oktober 2022, dass die beklagte Betreiberin des Online-Casinos mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen und daher keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld habe.

Für öffentliche Glücksspiele im Internet galt in Deutschland bis zum 1. Juli 2021 ein weitreichendes Verbot. Dennoch haben die Anbieter der Online-Glücksspiele ihre Online-Casinos auch für Spieler aus Deutschland über deutschsprachige Webseiten leicht zugänglich gemacht. „Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, sind die abgeschlossenen Spielverträge jedoch nichtig, so dass die Spieler die Rückzahlung ihrer Verluste verlangen können“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, der schon für zahlreiche Spieler verloren geglaubtes Geld von Online-Casinos zurückgeholt hat.

Im vorliegenden Fall hatte der Kläger über eine deutschsprachige Internetdomain der Beklagten an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei zwischen Juli 2019 und Juli 2020 rund 27.000 Euro verloren. Über eine in Deutschland gültige Lizenz für das Angebot von Online-Glücksspielen verfügte die Beklagte nicht. Seit Oktober 2020 bietet sie keine Online-Casino-Spiele mehr an. „Da die Betreiberin des Online-Casinos die Glücksspiele in Deutschland nicht hätte anbieten dürfen, haben wir auf die Rückzahlung des Verlusts geklagt“, so Rechtsanwalt Cocron.

Die Klage war erfolgreich. Gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet in Deutschland verboten. Gegen dieses Verbot habe die Beklagte verstoßen. Da die abgeschlossenen Spielverträge daher nichtig seien, habe die Beklagte die Spieleinsätze ohne Rechtsgrund erlangt und müsse den Verlust deshalb vollständig erstatten, urteilte das LG Bonn.

Ziel des Verbots aus dem Glücksspielstaatsvertrag  sei gewesen, die Spieler u.a. vor Spielsucht oder manipulationsanfälligen Glücksspielen zu schützen. Dieses Ziel würde aber konterkariert, wenn die Anbieter der illegalen Glücksspiele das Geld auch noch behalten dürften, machte das Gericht deutlich.

Dem Rückforderungsanspruch stehe nicht entgegen, dass der Kläger an den verbotenen Online-Glücksspielen teilgenommen hat. Es sei nicht ersichtlich, dass er sich dem Verbot leichtfertig verschlossen habe und auch die Beklagte habe nichts anderes dargelegt, führte das LG Bonn aus.

„Zum 1. Juli 2021 wurden die Regeln für das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland zwar gelockert. Doch das gilt nicht rückwirkend und außerdem ist für das Angebot nach wie vor eine in Deutschland gültige Lizenz zwingend erforderlich. Daher haben viele Spieler nach wie vor gute Chancen, ihre Verluste zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

Mehr Informationen: https://www.onlinecasino-geld-zurueck.de/

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.