Bis 30.06.2021 galt laut Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland ein umfassendes Verbot für Glücksspiele im Internet. „Dieses Verbot umfasste auch das Angebot von Online-Glücksspiel in Deutschland. Anbieter wie die bet-at-home.com Entertainment Ltd., die ihren Sitz in Malta hat, haben sich an das Verbot jedoch nicht gehalten. Mit Webseiten in deutscher Sprache haben sie das Online-Glücksspiel auch in Deutschland leicht zugänglich gemacht. Für die Spieler bedeutet das, dass sie ihr verlorenes Geld von den Anbietern zurückverlangen können“, sagt Rechtsanwalt István Cocron.
In dem vorliegenden Fall hatte der Mandant von CLLB Rechtsanwälte über die deutschsprachige Internetdomain von bet-at-home zwischen 2015 und 2017 von seiner Wohnung in Köln aus an den Glücksspielen im Online-Casino teilgenommen und unterm Strich knapp 7.000 Euro verloren. Die Einsätze wurde über sein in Deutschland geführtes Girokonto und Kreditkartenkonto abgebucht.
Der Kläger verlangte nun sein Geld zurück, weil das Angebot des Online-Glücksspiels in Deutschland zu diesem Zeitpunkt verboten gewesen sei und die Beklagte über keine gültige Lizenz für ihre Online-Sportwetten und Online-Casinospiele in Deutschland verfügt habe. Eine ausländische Lizenz reiche nicht aus.
Die Klage hatte Erfolg. Die Beklagte habe mit ihrem Angebot des Online-Glücksspiel gegen den zu diesem Zeitpunkt geltenden Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Die Verträge mit dem Spieler seien daher ohne rechtliche Grundlage erfolgt und damit unwirksam, so das LG Köln. Dieses Verbot des Online-Glücksspiels verstoße auch nicht gegen europäisches Recht. Die Beklagte müsse dem Spieler daher die Verluste erstatten, entschied das Gericht.
Das Verbot des Online-Glücksspiel in Deutschland wurde zum 1. Juli 2021 zwar etwas gelockert. Die Änderungen wirken aber nicht rückwirkend. Außerdem muss der Anbieter über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügen.
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