„In Deutschland galt bis zum 1. Juli 2021 ein weitreichendes Verbot für Glücksspiele im Internet. Dennoch haben Anbieter ihre Online-Glücksspiele auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich gemacht. Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertag verstoßen haben, haben sie keinen rechtlichen Anspruch auf die Einsätze der Spieler und müssen die Verluste ersetzen“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.
So war es auch in dem Fall vor dem LG Braunschweig. Der Kläger hatte zwischen Januar 2018 und Juli 2019 auf der deutschsprachigen Webseite einer Anbieterin mit Sitz in Malta an Online-Glücksspielen teilgenommen. Im Laufe der Monate summierten sich seine Verluste auf mehr als 45.500 Euro. „Das Geld forderten wir nun von der Anbieterin zurück“, so Rechtsanwalt Cocron.
Mit Erfolg. Das LG Braunschweig gab der Klage statt. Laut § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten öffentlicher Glücksspiele im Internet in diesem Zeitraum verboten gewesen. Daher seien die geschlossenen Spielverträge zwischen dem Kläger und der Beklagten nichtig. Die Anbieterin habe das Geld daher ohne rechtlichen Grund erlangt und müsse die Verluste ersetzen. Könnten diese Verluste nicht zurückgefordert werden, wäre das für die Veranstalter von Online-Glücksspielen ein erheblicher Anreiz gewesen, trotz des Verbots weiterzumachen, führte das Gericht weiter aus.
Das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland wurde zwar zum 1. Juli 2021 gelockert. „Die Lockerungen gelten jedoch nicht rückwirkend. Spieler haben daher nach wie vor gute Möglichkeiten, ihre Verluste zurückzuverlangen“, so Rechtsanwalt Cocron.
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