Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 976636

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Liebigstraße 21 80538 München, Deutschland http://www.cllb.de
Ansprechpartner:in Herr István Cocron +49 30 28878960

Online-Glücksspiel: Spieler geraten ins Visier der Polizei

Auf Vorwurf der Ermittler richtig reagieren

(lifePR) (München, )
Bei der Bekämpfung illegaler Online-Glücksspiele geraten inzwischen vermehrt die Spieler ins Visier der Polizei und erhalten Anhörungsbögen oder werden zu einer Vernehmung aufs Revier geladen. Der Vorwurf der „Beteiligung an unerlaubten Glücksspiel“ sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden, da empfindliche Strafen drohen können. Mit Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts lässt sich der Vorwurf aber in vielen Fällen aus der Welt räumen.

Online-Glücksspiel war in Deutschland bis zum 30. Juni 2021 grundsätzlich verboten. Mit der Reform des Glücksspielstaatsvertrags wurde der Glücksspielmarkt jedoch liberalisiert und seit dem 1. Juli 2021 können Anbieter eine Lizenz für ihr Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland erhalten, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. „Ohne eine solche Lizenz bleibt das Angebot von Glücksspielen im Internet verboten. Nach wie vor gibt es zahlreiche Anbieter, die keine Genehmigung für ihr Angebot in Deutschland haben, so dass deren Angebot weiterhin illegal ist“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte. Lizensierte Glücksspielanbieter finden sich auf der sog. Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL).

Die Polizei geht gegen die schwarzen Schafe vor, die ihre Online-Glücksspiele auch ohne die erforderliche Lizenz weiterhin in Deutschland anbieten. Ins Visier der Ermittler geraten dabei nicht nur die Betreiber der Online-Casinos, sondern auch die Spieler, die sich durch Teilnahme an den verbotenen Online-Glücksspielen mitschuldig gemacht haben können. So zumindest der Vorwurf.

Auf die Spur der Spieler kommen die Ermittler in der Regel durch Mitteilung der Banken oder Zahlungsdienstleister. Die betroffenen Spieler werden dann von der Polizei angeschrieben und erhalten wegen des Verdachts der Beteiligung an unerlaubten Glücksspiel einen Anhörungsbogen oder werden zur Vernehmung bestellt.

„Betroffene sollten deshalb nicht in Panik verfallen, den Vorwurf aber auch nicht auf die leichte Schulter nehmen. Denn gemäß § 285 Strafgesetzbuch können Geldstrafen bis zu 180 Tagessätzen oder auch Freiheitsstrafen bis zu 6 Monaten drohen“, so Rechtsanwalt Cocron. Mit anwaltlicher Hilfe lässt sich der Vorwurf aber in vielen Fällen entkräften.

Dazu ist es notwendig, dass die Betroffenen besonnen reagieren und nicht auf eigene Faust handeln. Stellungnahmen zu dem Vorwurf sollten ohne Rücksprache mit dem Anwalt nicht abgegeben werden. Der Rechtsanwalt kann zunächst Akteneinsicht beantragen und prüfen, was dem Betroffenen konkret vorgeworfen wird und eine entsprechende Verteidigungsstrategie entwickeln und die Interessen des Mandanten vertreten.

Rechtsanwalt Cocron: „Vielen Spielern ist nicht bewusst, dass Online-Glücksspiele in Deutschland verboten sein können. Mit einer gut überlegten Verteidigungsstrategie lässt sich der Vorwurf daher zumeist entkräften.“
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.