„Darauf hätten die Anleger von Seiten der Vermittler hingewiesen werden müssen.“ meint Rechtsanwalt Franz Braun, Partner bei CLLB. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der interessierte Anleger vom Anlagevermittler darüber informiert werden, wenn eine Plausibilitätsprüfung nicht durchgeführt wurde oder gar nicht möglich ist. Aus diesem Grund hatte sogar ein renommierter Brancheninformationsdienst immer wieder vor Haftungsrisiken gewarnt, denen sich die Vermittler von P&R aussetzen.
„Diese Risiken realisieren sich jetzt gerade.“ sagt Rechtsanwalt Braun. Zwar habe sich die Informationspolitik von P&R aufgrund gesetzlicher Vorgaben in jüngerer Zeit geändert. Eine Plausibilitätsprüfung ist in den allermeisten Fällen aber trotzdem nicht erfolgt. „Sonst hätte man als Vermittler die schneeballsystemähnliche Struktur erkannt – und den Anleger über dieses Negativkriterium aufklären müssen“ behauptet Braun.
Die nunmehr bei verschiedenen Gerichten eingereichten Schadensersatzklagen können auch für andere P&R-Anleger, die insgesamt ca. 3,5 Milliarden Euro in die P&R-Container investiert haben, ein Hoffnungsschimmer sein. Denn nach Angaben der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist ein Großteil der 1,6 Millionen verkauften Container nicht vorhanden. Etwa eine Million Container existieren demnach nur auf dem Papier. Die P&R-Pleite wächst sich immer mehr zu einem der größten Anlageskandale der Geschichte der Bundesrepublik aus. „Geschädigte Anleger sollten etwaigen Hinhalteparolen der Vermittler, die sie schon vor der Investition darüber im Unklaren gelassen haben, dass sie selbst nicht genau genug hingeschaut haben, deshalb keinen Glauben schenken, sondern Schadensersatzansprüche prüfen lassen.“, so Braun von CLLB.