Die Anlegerin hatte auf ihren Sparplan seit 2011 Zahlungen in Höhe von € 12.100,00 erbracht. Nach Kündigung desselben erhielt sie nur eine Lieferung von 103 Gramm Gold, was derzeit einem Wert von ungefähr € 3.200,00 entspricht.
CLLB Rechtsanwälte wurden sodann von der Anlegerin eingeschaltet und forderten die PIM GmbH zur Rückzahlung der von der Anlegerin geleisteten Sparraten auf.
Die von der PIM GmbH im PIM Premium Gold-Sparplan verwendete Widerrufsbelehrung ist nach Ansicht von CLLB Rechtsanwälte fehlerhaft. Ferner wurde geltend gemacht, die Anlegerin sei über die hohen Einrichtungskosten nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden.
Nach Einschaltung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurden der Anlegerin die von ihr geleisteten Sparraten in Höhe von € 12.100,00 von der PIM Handelsgesellschaft mbH in voller Höhe erstattet, sodass ein gerichtliches Klageverfahren vermieden werden konnte.
Rechtsanwalt Dr. Leitz empfiehlt allen Anlegern des PIM Gold-Sparplans, die sich für unzureichend aufgeklärt und / oder belehrt halten, zeitnah prüfen zu lassen, ob auch in ihrem individuellen Fall Ansprüche auf Rückzahlung der geleisteten Einlagen bestehen. In zahlreichen Fällen übernehmen vorhandene Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer solchen Anspruchsprüfung und ggf. Durchsetzung, erläutert Rechtsanwalt Dr. Leitz weiter.
Pressekontakt: Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstraße 21, 80538 München, Fon: 089-552 999 50, Fax: 089-552 999 90; Mail: Leitz@cllb.de Web: www.cllb.de