Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, vertritt diese bereits zahlreiche Anleger im Zusammenhang mit Beteiligungen an den POC Proven Oil Canada Beteiligungsgesellschaften. So wurden zwischenzeitlich weitere Klagen für geschädigte Anleger gegen Berater und/oder Gründungsgesellschaften der POC eingereicht.
Ursprünglich sah das Geschäftsmodell der POC Beteiligungsgesellschaften vor, dass sich Anleger über eine deutsche Fondsgesellschaft an kanadischen Objektgesellschaften beteiligen. Diese sollten wiederum im Bereich der Öl- und Gasgewinnung in Kanada investieren. Den Anlegern wurden nach den jeweiligen Emissionsprospekten jährliche Ausschüttungen in Höhe von 12 % p.a. in Aussicht gestellt.
Im Sommer 2013 wurden die kanadischen Objektgesellschaften auf Empfehlung der Geschäftsführung der POC-Fonds in die COGI Ltd. Partnership als Master-LP zusammengeführt. Hierbei sollten insbesondere Synergieeffekte geschaffen werden. Stattdessen wurden im Nachgang zu diesem Zusammenschluss Ende 2013 die Ausschüttungen an die Anleger eingestellt.
Zuletzt wurde im Herbst 2015 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der COGI eröffnet. Die Geschäftsführung der POC-Fonds begründet dies mit dem Preisverfall des Öls in den vorangegangenen Monaten.
Tatsächlich stellte sich auf den ordentlichen Gesellschafterversammlungen im März 2016 heraus, dass bereits im Jahr 2013, zu einem Zeitpunkt, zu dem der Ölpreis teilweise bei über 90 CAD pro Barrel lag, keine Gewinne erwirtschaftet wurden.
Aufgrund des Insolvenzverfahrens über die Objektgesellschaft droht den Anlegern nunmehr ein Totalverlust.
„Im Grunde genommen dürften Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren der POC und/oder gegen die Anlageberater zum gegenwärtigen Zeitpunkt das effektivste Mittel für die Anleger sein, um ihren wirtschaftlichen Schaden zu begrenzen,“ so Rechtsanwältin Aylin Pratsch von CLLB Rechtsanwälte. Schadensersatzansprüche können sich hierbei insbesondere aus Prospektfehlern ergeben, die nach gefestigter Rechtsprechung zu einer fehlerhaften Aufklärung der Anleger führen und damit Schadensersatzansprüche begründen können.
In diesem Zusammenhang weisen CLLB Rechtsanwälte daraufhin, dass das Landgericht Berlin zwischenzeitlich in einem von CLLB geführten Prozess mitgeteilt hat, dass die Aufklärung im Emissionsprospekt nach vorläufiger Rechtsansicht unzureichend sein dürfte.
Schon Anfang des Jahres teilte auch das Kammergericht Berlin, das für Berufungsverfahren im Zusammenhang mit Prozessen gegen die Initiatoren der POC zuständig ist, in einem vorläufigen Hinweis die Auffassung von CLLB Rechtsanwälte, dass Prospektfehler vorliegen könnten.
CLLB Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern aufgrund der momentanen wirtschaftlichen Situation der Fondsgesellschaft, anwaltlichen Rat von einer auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei einzuholen, um Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung gegen die Initiatoren der POC und/oder gegen die Anlageberater prüfen zu lassen.
Pressekontakt: Rechtsanwältin Aylin Pratsch, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Tel.: 089-552 999 50, Fax.: 089-552 999 90, Mail: kanzlei@cllb.de; web: http://www.cllb.de