Der Widerspruch des Händlers wurde seitens von PayPal pauschal unter Verweis auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen zurückgewiesen. Der Händler, so PayPal, habe im Widerspruch zu den AGB gehandelt, weshalb es berechtigt gewesen sei, den Zugang zu dem Konto zu blockieren und die darauf befindlichen Gelder zurückzuhalten.
Zwischen den Händlern und PayPal besteht allerdings ein Zahlungsdienstrahmenvertrag über E-Geld (elektronisches Geld), wonach der Händler einen Anspruch auf Nutzung des Kontos hat. Eine unberechtigte Sperrung durch PayPal stellt daher eine Vertragsverletzung dar.
Betroffene Händler können somit die Freischaltung ihrer Konten und ihrer darauf befindlichen Gelder verlangen. Daneben kommen weitere Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche in Betracht, welche auf die die unberechtigte Kontosperrung zurückzuführen sind.
Im Fall des von der Kanzlei CLLB vertretenen Mandanten, hat PayPal reagiert und das Konto bereits außergerichtlich zur vollumgänglichen Nutzung wieder zur Verfügung gestellt. CLLB Rechtsanwälte raten betroffenen Händlern daher, ihre Ansprüche durch eine entsprechend spezialisierte Kanzlei ihrer Wahl prüfen zu lassen, um den Zugriff auf ihre Konten zurückzuerlangen. CLLB Rechtsanwälte verfolgt die weitere Entwicklung und wird berichten.