Das könnte sich besonders beim Porsche Macan als schwierig erweisen. Wie „Spiegel Online“ ohne Angaben von Quellen berichtete, sollen die Prüfer des KBA beim Macan gleich fünf illegale Abschalteinrichtungen gefunden haben. Für den Porsche Macan hatte es bereits 2016 ein Softwareupdate zur Verbesserung der Abgaswerte gegeben. „Offensichtlich gibt es beim Macan große technische Probleme, die Abgasreinigung in den Griff zu kriegen. Es ist nur schwer vorstellbar, dass dies durch ein einfaches Software-Update gelingen kann“, sagt Rechtsanwalt Alexander Kainz, CLLB Rechtsanwälte.
Auch der Porsche Cayenne ist im Dieselskandal kein unbeschriebenes Blatt mehr. Im Herbst 2017 gab es bereits einen amtlich angeordneten Rückruf. Zudem verhängte der damalige Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt einen zwischenzeitlichen Verkaufsstopp.
Schon Ende Januar 2018 tauchten erneute Gerüchte auf, dass es bei den Porsche SUVs unzulässige Abschalteinrichtungen geben könnte. Nach den Untersuchungen des KBA haben sich diese Spekulationen offenbar bestätigt. Porsche baut seine Dieselmotoren nicht selbst, sondern bezieht sie von der Konzernschwester Audi, die kürzlich ebenfalls zwei Modelle wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen zurückrufen musste.
„Besonders erstaunlich ist, dass es sich bei den zurückgerufenen Fahrzeugen um Modelle mit der Schadstoffklasse Euro 6 handelt, die angeblich besonders sauber sein sollen und entsprechend beworben wurden. Allerdings wurde den Käufern wohl nur Sand in die Augen gestreut und gemäß den nunmehrigen Enthüllungen weiterhin getrickst, um die zulässigen Emissionsgrenzwerte einhalten zu können. Mit den Folgen haben sich jetzt die Käufer auseinanderzusetzen, die ein mangelhaftes Fahrzeug erworben und nun auch noch mit Wertverlust und drohenden Fahrverboten zu kämpfen haben“, sagt Rechtsanwalt Kainz.
Allerdings müssen sich die betroffenen Porsche-Käufer nach Meinung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte nicht mit einem einfachen Software-Update abspeisen lassen. Die betroffenen Fahrzeuge weisen einen Mangel auf, der sich wohl nicht so ohne weiteres beheben lässt. Daher können grundsätzlich Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrags geltend gemacht werden.
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