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Privatanleger und Griechische Staatsanleihen

Auswege und Handlungsoptionen / CLLB Rechtsanwälte vertreten Anleihengläubiger

(lifePR) (München, )
In den letzten Tagen melden sich immer mehr verunsicherte Gläubiger von griechischen Staatsanleihen bei der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte und fragen um Rat.

So haben Privatanleger, die griechische Staatsanleihen besitzen, in den vergangenen Tagen Post von ihrer Bank bekommen. Inhalt war das in der Tagespresse äußerst kontrovers diskutierte Umtauschangebot aus Griechenland. Nach dem griechischen Angebot sollten die deutschen Privatanleger auf mindestens 53,5% ihrer Forderungen gegenüber Griechenland verzichten.

Die zum Tausch angebotenen neuen Anleihen haben eine Laufzeit von 30 Jahren. Da die Offerte von der erforderlichen Mehrheit der Privatanleger angenommen wurde, kam es nun zum Zwangsumtausch auch für diejenigen Anleger, die das Angebot abgelehnt hatten.

Nach dem nun vereinbarten Schuldenschnitt stehen viele Anleger, die in Besitz griechischer Staatsanleihen sind, vor herben Verlusten.

Doch nicht alle Gläubiger, die den Umtausch abgelehnt haben, wollen sich mit der Situation abfinden.

Im Gegenteil:

Viele Anleger versuchen nun, die ihnen entstandenen Schäden direkt gegenüber Griechenland und den beteiligten Banken durchzusetzen, erklärt Rechtsanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die in der Vergangenheit bereits eine Vielzahl von Anlegern Argentinischer Staatsanleihen gerichtlich vertreten hatte.

Ob die derzeit vorbereiteten Klagen in Griechenland oder den USA eingereicht werden müssen, wird gerade intensiv geprüft.

"Wir suchen einen Weg, der für die Gläubiger am einfachsten zu gehen und die höchste Rechtssicherheit gewährleistet", erklärt Rechtsanwalt Cocron weiter.

Von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wird u.a. auch geprüft, ob der vereinbarte Schuldenschnitt überhaupt mit den deutsch- griechischen Investitionsschutzabkommen vereinbar ist, das die deutschen Anleger vor politischen Risiken schützen sollte.

Zudem kommen gegenüber den jeweiligen Banken, die griechische Staatsanleihen an Privatpersonen verkauft haben, auch Beratungshaftungsansprüche in Betracht, sofern die Anleger bei Erwerb der Anleihen nicht ordnungsgemäß über die im Zusammenhang mit dem Erwerb der Anleihen bestehenden Risiken aufgeklärt wurden.

Anleger, die vor dem Erwerb der griechischen Papiere beraten worden sind, sollten daher in einem ersten Schritt alle Unterlagen zusammenstellen, die sie im Zusammenhang mit dem Kauf der Anleihen erhalten haben, erklärt Rechtsanwalt Cocron weiter.

Sollte die Falschberatung im Einzelfall bewiesen werden können, besteht gegenüber der jeweiligen Bank ein Anspruch auf Rückabwicklung des Geschäfts.

Der Anleger wäre in diesem Fall so zu stellen, als hätte er die griechischen Staatsanleihen nie erworben.
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