Aufgrund der gegenwärtigen Unsicherheiten zum Stand der POC Beteiligungsgesellschaften fragen sich die Anleger nur, wie es mit der Beteiligung weiter geht.
Realisiert sich das Totalverlustrisiko nun?
Nach Aussage der Gesellschaft sollten die Umstrukturierung und der Zusammenschluss der Beteiligungsgesellschaften das Totalverlustrisiko gerade verhindern. Aufgrund der momentanen Kommunikation von POC ist jedoch gegenwärtig unsicher, ob diese Maßnahmen tatsächlich erfolgversprechend sind und greifen werden.
Welche Möglichkeiten stehen den betroffenen Anlegern gegenwärtig zur Verfügung?
CLLB Rechtsanwälte unterstützt bereits Anleger der Proven Oil Canada bei der Prüfung ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Abhängig vom Einzelfall kann den Anlegern ein Widerrufsrecht zustehen. Auch könnte die Möglichkeit eines außerordentlichen Kündigungsrechts aufgrund des Zusammenschlusses der Objektgesellschaften gegeben sein. Darüber hinaus ist es ratsam, Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren von POC und/oder gegen die Vermittler zu prüfen, sofern die Anleger nicht korrekt und umfassend aufgeklärt wurden.
CLLB Rechtsanwälte empfiehlt daher betroffenen Anlegern, ihre Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.
Pressekontakt: Rechtsanwältin Aylin Pratsch, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Tel.: 089-552 999 50, Fax.: 089-552 999 90, Mail: kanzlei@cllb.de web: http://www.cllb.de