Diese Nachrichten beunruhigen die bereits durch die letzten Mitteilungen verunsicherten Anleger weiterhin. Für die Anleger ist nicht absehbar, wie es nun mit ihren Beteiligungen an der POC weiter gehen wird.
Bereits im Januar 2013 gab es die ersten negativen Nachrichten für die Anleger. Im Rahmen kritischer Presseberichte über die POC und die Hintermänner wurde unter anderem in Zweifel gezogen, dass der beabsichtigte Gesellschaftszweck, die Öl- und Gasgewinnung in Canada, tatsächlich mit den versprochenen Renditen in Einklang zu bringen ist. Darüber hinaus gab es nach diesen Presseberichten auch Hinweise, dass die Geschäftsführerin der geschäftsführenden Gesellschaft der POC Beteiligungsgesellschaften möglicherweise über zweifelhafte Verbindungen zur Herrn Jürgen Hanne verfügt. Nach Recherchen der Wirtschaftswoche hat Herr Hanne Ende der 1990er Jahre mehrere Fonds mit Immobilien aus Ostdeutschland aufgelegt und wurde im Zusammenhang mit diesem Geschäft im Jahre 2001 wegen Betruges zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Im Frühjahr 2013 gab es sodann die nächste unerfreuliche Meldung für die Anlieger der POC. Denn die Geschäftsführung der POC-Gesellschaften teilte mit, dass Umstrukturierungsmaßnahmen erforderlich seien, um zukünftig die Kosten der POC finanzieren zu können.
Im Juli 2013 kam es sodann im Rahmen der bereits thematisierten Umstrukturierungsmaßnahmen zu einem Zusammenschluss sämtlicher POC Beteiligungen in eine Master-LP. Obwohl dieser Zusammenschluss dazu dienen sollte, Kosten zu sparen und wirtschaftlicher arbeiten zu können, teilte die Geschäftsführung der POC nach Auskunft von Anlegern im November 2013 mit, dass die vorläufig eingestellten Vorabausschüttungen weiterhin erstmal nicht gezahlt werden und auch zukünftig, wenn die Zahlungen wieder aufgenommen werden, geringer ausfallen dürften.
Nach der jüngsten Mitteilung von POC von Februar 2015 bleibt für die Anleger unklar, ob und wann die Vorabausschüttungen überhaupt wieder aufgenommen werden (können).
Ob dies nun ein weiteres Indiz für einen möglichen Totalverlust der Beteiligung der Anleger darstellt, kann momentan nicht abschließend beantwortet werden. Allerdings ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch nicht absehbar, ob die von POC eingeleiteten Maßnahmen greifen und POC aktuell oder zukünftig gewinnbringend arbeiten kann.
CLLB Rechtsanwälte unterstützen bereits Anleger der einzelnen POC-Gesellschaften bei der Prüfung ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls kann die Möglichkeit eines Widerrufs bestehen oder auch ein außerordentliches Kündigungsrecht aufgrund des Zusammenschlusses der Objektgesellschaften vorliegen.
Des Weiteren rät CLLB Rechtsanwälte, Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren der POC und/oder gegen die Anlagenberater prüfen zu lassen, sofern sich Anlieger nicht korrekt und umfassend aufgeklärt fühlen.
CLLB Rechtsanwälte empfiehlt daher betroffenen Anlegern, ihre Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.