Nach Medienberichten soll sich aus den jüngsten Äußerungen aus dem Hause Quantum Leben ergeben, dass die Anleger gewissermaßen selbst schuld an den zwischenzeitlich eingetretenen Verlusten in Zusammenhang mit dem zugrundeliegenden Fonds Argyle Class S seien, weil die Auswahl dieses Fonds Sache der Anleger gewesen sei. "Es handelt sich um eine klassische Schutzbehauptung. Eine derartige Sicht ist allerdings nicht besonders realitätsnah, weil die Auswahl der Fonds regelmäßig natürlich gerade nicht auf Initiative der Anleger erfolgte, sondern weitgehend vorgegeben war." meint Rechtsanwalt Franz Braun, Partner bei CLLB.
Die eingereichten Schadensersatzklagen betreffen zunächst die Haftung der Vermittler, auf deren Empfehlung hin der Versicherungsvertrag mit der Quantum Leben abgeschlossen wurde. "Es wurde mit garantierten Fälligkeitswerten und Absicherungen geworben, die es für die versprochene Versicherungsleistung schlicht nicht gab", erklärt Rechtsanwalt Braun. "Auch auf die Risiken in Zusammenhang mit der fehlenden Börsennotierung und dem Auslandsbezug wurde mit keinem Wort hingewiesen."
Mit ersten Ergebnissen ist in etwa einem halben Jahr zu rechnen. Betroffenen Anlegern, denen die Risiken dieser Anlage weder mündlich noch schriftlich erläutert wurden, können Schadensersatzansprüche auf Rückzahlung der geleisteten Einlage abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen zustehen. Sie sollten sich an einen auf das Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden.
Pressekontakt: RA Franz Braun, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstrasse 21, 80538 München, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: braun@cllb.de Web: www.cllb.de