Betroffen von dem Datenleck sind mehr als eine Million Datensätze mit E-Mail- und Postadressen, Bestelldaten, Telefonnummern und Bankdaten. Sicherheitsexperten befürchten finanzielle Folgeschäden für die Betroffenen.
Gem. Art. 34 DSGVO haben datenschutzrechtlich Verantwortliche die von Datenschutzverstößen betroffenen Personen unverzüglich zu benachrichtigen. Dies ist jedoch bis heute nicht geschehen.
CLLB-Rechtsanwälte teilen die Ansicht des Landesdatenschutzbeauftragten, Stefan Brink, wonach die unterlassene Benachrichtigung einen „schwerwiegenden und skandalösen Vorgang“ darstellt. Denn ohne Benachrichtigung, wissen Verbraucher nicht, ob sie von einem Datenleck betroffen sind und können demnach keine Gegenmaßnahmen ergreifen.
Ob Verbraucher von dem Datenleck betroffen sind, lässt sich schnell und einfach online herausfinden: https://www.leckchecker.wortfilter.de/
CLLB-Rechtsanwälte raten betroffenen Verbrauchern daher, die Unternehmen aktiv mit der Datenpanne zu konfrontieren, um Auskunft und Schadensersatz zu verlangen. In einem ähnlich gelagerten Rechtsfall sprach das Landgericht München I, einem von einem Datenleck betroffenen Verbraucher Schadensersatz in Höhe von € 2.500,00 zu.
CLLB-Rechtsanwälte, welche bereits über eine umfangreiche Expertise im Zusammenhang mit diversen Datenhacks und DSGVO-Verstößen verfügen, stehen betroffenen Verbrauchern bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche zur Seite.