Nach einer Warnmeldung musste der spanische Hersteller Eurogine verschiedene Chargen von Kupferspiralen zurückrufen. Grund war, dass aufgrund von Materialfehlern die Seitenarme bei den betroffenen Modellen abbrechen konnten. Für einige Frauen kam dieser Rückruf allerdings zu spät, so auch für die Mandantin von CLLB Rechtsanwälte in dem vorliegenden Fall.
Die Frau hatte sich vor noch vor der Warnmeldung im Februar 2018 eine Kupferspirale des Typs Novaplus T 380 Normal einsetzen lassen. Auch dieses Modell musste Eurogine zurückrufen. Als die Frau die Spirale im Sommer 2021 aufgrund ihres Kinderwunsches entfernen lassen wollte, wurde festgestellt, dass ein Seitenarm bereits abgebrochen war. Auch das zweite Ärmchen brach beim Entfernen der Spirale ab.
Wegen großer Schmerzen der Patientin konnte die Gynäkologin den ersten abgebrochenen Seitenarm nicht entfernen. Nach einer Ultraschalluntersuchung sollte es in einer Klinik entfernt werden. Zu dem Eingriff kam es nicht, da das Ärmchen zwischenzeitlich mit der Regelblutung ausgeschieden worden war. In der Folge erlitt die Frau zwei Fehlgeburten.
„Die fehlerhafte Spirale hat bei unserer Mandantin zu erheblichen physischen und psychischen Beschwerden geführt. Neben den körperlichen Schmerzen kam vor allem die Angst dazu, dass sich noch kleine, vom Ultraschall nicht erfassbare Restteile des abgebrochenen Ärmchens in der Gebärmutter befinden und zu Schäden und Komplikationen während der Schwangerschaft führen können. So können auch die beiden Fehlgeburten eine Folge der fehlerhaften Spirale sein. Wir haben daher Schmerzengeld vom Hersteller gefordert“, sagt Rechtsanwalt István Cocron.
Das LG Berlin folgte der Argumentation weitgehend und sprach der Klägerin Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro zu. Zudem muss die Beklagte auch für alle weiteren Schäden aufkommen, die im Zusammenhang mit der fehlerhaften Kupferspirale auftreten können, entschied das Gericht.
Zur Begründung führte es aus, dass die eingesetzte Kupferspirale mit einem Fehler behaftet war. Dieser Fehler sei ursächlich für den Bruch der Seitenarme und den daraus folgenden Schaden bei der Klägerin. Dafür stehe die Beklagte als Herstellerin des Produkts in der Haftung und müsse Schadenersatz leisten.
Es sei auch davon auszugehen, dass die Klägerin neben den Schmerzen einer nachhaltigen psychischen Belastung ausgesetzt war, so das LG Berlin. Dass die Fehlgeburten auf den Produktfehler zurückzuführen sind, sei aber letztlich nicht beweisbar, wie auch die Klägerin eingeräumt hatte.
„Das Urteil zeigt, dass Eurogine als Hersteller der fehlerhaften Kupferspiralen in der Haftung steht. Damit ist der Weg für weitere Klagen betroffener Frauen auf Schadenersatz und Schmerzensgeld frei“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.
Mehr Informationen: https://www.cllb.de/kupferspiralen-eurogine-klage/