Bereits in einer Vielzahl von Verfahren teilt das Landgericht Heilbronn die Auffassung der Kanzlei CLLB, dass geschädigte Anleger einen Anspruch auf Rückabwicklung gegen Solar 9580 e. K. Rainer Hamberger haben. Demnach können Anleger von Solar 9580 e.K. Rainer Hamberger auf gerichtlichem Wege die gezahlten Kaufpreise abzüglich erhaltener Pachtzinsen zurückfordern.
Geschäftsgegenstand von Rainer Hamberger, der unter Solar 9580 auftrat, war der Verkauf angeblicher Solaranlagen an Anleger. Hierbei wurde mit Abschluss des Kaufvertrags gleichzeitig ein Pachtvertrag mit Solar 9580 geschlossen. Diese Verträge sahen vor, dass Solar 9580 die Solaranlagen in sonnigen Regionen wie beispielsweise Sardinien aufstellen sollte. Eine Übergabe der Solaranlagen war demnach von Anfang an nicht vorgesehen. Im Rahmen der Stromgewinnung sollten monatliche Pachtzahlungen von Solar 9580 e. K. Rainer Hamberger an die Anleger gezahlt werden.
Seit Anfang 2015 mehren sich die Anfragen besorgter Anleger, die auf ihre monatlichen Pachtzinsen warten. Inzwischen fühlen sich die Anleger, die CLLB Rechtsanwälte zwecks Beratung aufgesucht haben, von Solar 9580 hingehalten und getäuscht, wie Rechtsanwältin Aylin Pratsch feststellt. Insbesondere ist für die Anleger unklar, ob ihre Solaranlagen überhaupt existieren und, wenn ja, an welchen Standorten. Denn wie CLLB Rechtsanwälte bereits in der Vergangenheit berichteten, wurden beispielsweise Solaranlagen auf Sardinien verkauft, die gar nicht existieren.
CLLB Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern dringend, rechtlichen Beistand aufzusuchen und prüfen zu lassen, welche Möglichkeiten im jeweiligen Einzelfall bestehen, um zumindest die gezahlten Kaufpreise vor einem Totalverlust zu bewahren.
CLLB Rechtsanwälte vertreten bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger und machen für ihre Mandanten Ansprüche aus und im Zusammenhang mit Kauf- und Pachtverträgen gegen Solar 9580, e. K. Rainer Hamberger, geltend.