In weiteren von CLLB Rechtsanwälten geführten Verfahren hat das OLG Stuttgart die Berufung von Solar 9580, e.K. Reiner Hamberger zurückgewiesen und bestätigt, dass dem Anleger Rückzahlungsansprüche gegen Solar 9580, e.K. Reiner Hamberger zustehen.
In diesen neuen Entscheidungen geht das OLG Stuttgart sogar über die Rechtsansicht des Landgerichts Heilbronn hinaus und verurteilt nicht nur wegen Nichtleistung, sondern sogar wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Rückzahlung der geleisteten Kaufpreise.
„Damit wurde nun endlich auch unsere Auffassung bestätigt, wonach Solar 9580 e.K. Reiner Hamberger Solaranlagen verkauft hat, obwohl von Anfang an klar gewesen sein muss, dass die einzelnen Projekte aus den Kaufverträgen überhaupt nicht realisiert werden,“ so Rechtsanwältin Aylin Pratsch von CLLB Rechtsanwälte. „Dass dennoch vermeintliche Pachtzahlungen über Jahre an die Anleger geflossen sind, zeigt nach unserer Auffassung eindeutig, dass den Anlegern die Realisierung ihrer Solaranlagen vorgespielt wurde.“
Bereits seit Anfang 2015 vertreten CLLB Rechtsanwälte Anleger im Zusammenhang mit Solar 9580 und haben schon in einer Vielzahl von Verfahren vor dem Landgericht Heilbronn sowie dem Amtsgericht Schwäbisch Hall erfolgreich Schadensersatzansprüche durchgesetzt.
Betroffenen Anlegern raten CLLB Rechtsanwälte daher, rechtlichen Beistand aufzusuchen und Ansprüche aufgrund prüfen und gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzen zu lassen.