"Die Pachtzinsansprüche wurden seit Januar 2015 nicht mehr bezahlt", erklärten Anleger mehrfach gegenüber CLLB. "Auch die Kundenhotline der Solar 9580 ist nicht mehr erreichbar. Auf Emailanfragen werde nicht reagiert", erklärten die Anleger weiter gegenüber CLLB.
CLLB fordert nun in ersten Verfahren die Solar 9580 zur Zahlung der ausstehenden Pachtzinsen auf. Sollten auch diesen anwaltlichen Aufforderungsschreiben keine Zahlungen von Seiten der Solar 9580 folgen, wird den Anlegern nichts anderes übrig bleiben, als ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen, erklärt CLLB. Im Falle des Obsiegens und der erfolgreichen Vollstreckung hat die Solar 9580 nicht nur die ausstehenden Pachtzahlungen nebst Zinsen, sondern auch sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten zu erstatten.
CLLB hat die Solar 9580 zudem auf ihre Beobachtungsliste gesetzt und wird die weiteren Entwicklungen sorgfältig beobachten.
Rechtsanwalt Cocron rät daher den Anlegern der Solar 9580, ihre Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.