Mit Urteil des AG Schwäbisch Hall, vom 22.07.2015, wurde der Inhaber der Solar 9580, Reiner Hamberger schon einmal zur Zahlung ausstehender Pachtzinsen in Höhe von € 2.846,00 nebst Zinsen verurteilt. Im Wege der Zwangsvollstreckung konnte der gesamte Urteilsbetrag beigetrieben werden. Warum Solar 9580 trotz eindeutiger Sach- und Rechtslage weitere Klagen riskiert, ist weder rechtlich, noch wirtschaftlich nachvollziehbar, erklärt ein Sprecher von CLLB.
Aufgrund der aktuellen Presseberichterstattung, insbesondere dem aktuellen und in der Mediathek des MDR noch immer aufrufbaren Bericht des MDR, wurden nunmehr auch die ersten Klageverfahren auf Rückabwicklung gegen Herrn Hamberger / Solar9580 eingeleitet.
Von Seiten der Kanzlei CLLB wurden bereits eine Vielzahl von Klagen für Anleger aus dem In- und Ausland gegen Solar 9580 fertig gestellt und bei den zuständigen Gerichten eingereicht.
Anleger erhalten im Falle des Obsiegens im gerichtlichen Verfahren, von Seiten der Solar 9580 nicht nur den ausgeurteilten Geldbetrag nebst Zinsen, sondern zudem auch sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten.
Die Kanzlei CLLB rät aufgrund der aktuellen Entwicklungen auf Seiten der Solar 9580, vermeintliche Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Ggf. kommen auch Ansprüche auf Rückabwicklung in Betracht. Diese Ansprüche richten sich gegen Vermittler und Verkäufer der Solaranlagen. Im Falle der vollständigen Rückabwicklung, wären die Anleger so zu stellen, als hätten sie die Solaranlagen nie erworben.
CLLB Rechtsanwälte verfolgt die weitere Entwicklung und berichtet weiter.