Die Kanzlei CLLB hatte bereits am 27.04.2015 berichtet, dass das Landgericht Berlin mit Urteil vom 13.04.2015 einer von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anlegerin, die sich an der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG treuhänderisch beteiligt hatte, Schadensersatz zugesprochen hat. Hintergrund war, dass die Beratungsgesellschaft, die die Anlegerin beraten und ihr die Zeichnung der Beteiligung empfohlen hatte, sie zur Überzeugung des Gerichts nicht anlegergerecht beraten hatte.
Bei einer Vielzahl von Anlegern der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG sowie der Folgefonds liefen Beratungsgespräche nach einem bestimmten Muster ab:
- Die Anlage wurde als sichere Investition und als für die Altersvorsorge geeignet präsentiert.
- Es fand keine Aufklärung
- über das bestehende Totalverlustrisiko,
- das Fehlen eines Zweitmarkts, auf dem die Beteiligung jederzeit veräußert werden kann,
- die Gefahr einer Rückzahlungspflicht von Ausschüttungen (diese wurden vielfach als feste Rendite bzw. Gewinne dargestellt)
- sowie weitere aufklärungspflichtige Umstände statt.
Rechtsanwältin Linz, Mitarbeiterin der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die beide Urteile erstritten hat, erklärt: "Sofern eine Falschberatung durch den Anlageberater auch nur hinsichtlich eines Risikos vorliegt, kommen Rückabwicklungsansprüche in Betracht. Anleger, die sich fehlerhaft beraten fühlen, sollten daher die Sach- und Rechtslage von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei überprüfen lassen."
CLLB Rechtsanwälte reichen aktuell für zahlreiche Anleger der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG und der Nachfolgefonds Klagen wegen fehlerhafter Beratung gegenüber dem jeweiligen Anlageberater und oder der Treuhänderin ein.
Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall eine anwaltliche Beratung.