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CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Liebigstraße 21 80538 München, Deutschland http://www.cllb.de
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Über € 100.000,00 im Online-Casino verzockt – Spieler erwirkt Rückerstattungsurteil gegen Online Casino Anbieter

Verstoß gegen Glücksspielstaatsvertrag – Anbieterin muss Verlust vollständig erstatten

(lifePR) (München, )
Im Online-Casino hatte sich ein Spieler sprichwörtlich beinahe um „Haus und Hof“ gebracht und Verluste von mehr als € 100.000,00 angehäuft. Das Blatt hat sich für ihn glücklicherweise noch gewendet und er bekommt sein Geld vollständig zurück. Das Landgericht Leipzig hat nunmehr entschieden, dass die Anbieterin des Online-Casinos, die World of Sportsbetting Limited mit Sitz in Malta, das Online-Glücksspiel in Deutschland nicht hätte anbieten dürfen. Daher muss sie dem Spieler seinen Verlust erstatten.

Seit dem 1. Juli 2021 sind die Regeln für das Online-Glücksspiel zwar etwas gelockert worden, davor herrschte bis auf wenige Ausnahmen allerdings ein strenges Verbot für das Glücksspiel im Internet. Nach dem Glücksspielstaatsvertrag war auch das Anbieten von Online-Glücksspielen verboten. „Das Verbot hat viele Anbieter mit Sitz im EU-Ausland aber nicht davon abgehalten, ihre Online-Casinos auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich zu öffnen. Da sie gegen das Verbot verstoßen haben, müssen sie die Verluste erstatten“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

In dem Fall vor dem LG Leipzig hatte der Kläger über die deutschsprachige Internet-Domain „leovegas“ der Anbieterin an den Online-Glücksspielen von seinem Wohnort in Deutschland aus teilgenommen. Dabei verlor er mehr und mehr Geld. Am Ende hatte er über € 100.000,00 verloren. Diesen Betrag verlangte er nun von der Anbieterin zurück.

Die Klage hatte Erfolg. Die World of Sportsbetting Limited mit Sitz in Malta habe mit ihrem Angebot des Online-Casinos gegen den Glücksspielstaatsvertrag verstoßen und müsse dem Kläger den Verlust vollständig ersetzen, so das LG Leipzig.

Die Regelungen im Glücksspielstaatsvertrag sind erst zum 1. Juli 2021 gelockert worden. „Die Änderungen wirken sich nicht rückwirkend aus. Bis dahin war Online-Glücksspiel bis auf wenige Ausnahmen verboten und die Spieler haben gute Chancen, ihr verlorenes Geld zurückzuholen“, sagt Rechtsanwalt Cocron.

Auch nach der Reform sind dem Online-Glücksspiel in Deutschland nicht Tür und Tor geöffnet. „Nur wer eine entsprechende Lizenz hat und die strengen Vorgaben einhält, darf in Deutschland Glücksspiele im Internet anbieten“, so Rechtsanwalt Cocron.

Mehr Informationen:  https://www.cllb.de/online-casino-geld-zurueck-mit-anwalt 

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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