Insbesondere die Entscheidung über den Beitritt einer neuen Komplementärin ist für die Anleger von erheblicher Relevanz. Denn würde die Komplementärin des Fonds wegfallen (z.B. wenn sie insolvent wird), würden sich die Fonds in eine offene Handelsgesellschaft (OHG) umwandeln, was die Anleger dem Risiko der persönlichen Haftung aussetzen würde.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wird an der Gesellschafterversammlung am 13.02.2017 für ihre Mandanten teilnehmen. Anleger der V Plus Fonds, die an der Gesellschafterversammlung nicht teilnehmen wollen oder können, können die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte beauftragen, für sie an der Gesellschafterversammlung teilzunehmen und ihr Stimmrecht auszuüben.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt bereits zahlreiche Anleger der V Plus Fonds (V + GmbH & Co. Fonds 1 KG, der V + GmbH & Co. Fonds 2 KG, der V + GmbH & Co. Fonds 3 KG und der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG) außergerichtlich und gerichtlich. CLLB Rechtsanwälte empfiehlt Anlegern der V Plus Fonds, die sich schlecht beraten fühlen und/oder von dem Fonds trennen wollen, die Kontaktaufnahme zu einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei, um sich hinsichtlich möglicher Optionen zur Durchsetzung von Ansprüchen und auch im Hinblick auf einen Ausstieg aus dem Fonds qualifizierten Rat einzuholen. Dies insbesondere deshalb, weil neben der Möglichkeit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen auch die Möglichkeit der Kündigung oder Stilllegung bestehen kann. Dies dürfte vor allem für Ratenzahler interessant sein. In vielen Fällen dürften überdies eventuell vorhandene Rechtschutzversicherungen der betroffenen Anleger die Kosten eines anwaltlichen Tätigwerdens und eines ggf. erforderlichen Klageverfahrens übernehmen. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte bietet den Betroffenen an, für sie kostenlos eine Deckungsanfrage bei der entsprechenden Rechtsschutzversicherung zu stellen