Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 893164

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Liebigstraße 21 80538 München, Deutschland http://www.cllb.de
Ansprechpartner:in Herr István Cocron +49 30 28878960

Verbotenes Glücksspiel im Internet – Spieler erhält 25.000 Euro vom Online-Casino zurück

Urteil des Landgerichts Köln - CLLB Rechtsanwälte holt erneut Verluste zurück

(lifePR) (München, )
Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 16. März 2022 entschieden, dass ein Online-Casino einem Spieler seinen Verlust von insgesamt rund 25.000 Euro ersetzen muss (Az.: 16 O 558/20). „Die Online-Glücksspiele hätten in Deutschland nicht angeboten werden dürfen. Damit hat die Betreiberin des Online-Casinos gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen und hat daher keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Bis zum Juli 2021 galt in Deutschland ein weitreichendes Verbot für Online-Glücksspiele. Angeboten wurden sie trotzdem und über deutschsprachige Webseiten wurde Spielern mit Wohnsitz in Deutschland der Zugang zu den Online-Casinos leicht gemacht.

Das war auch in dem Fall vor dem LG Köln so. Der Kläger hatte zwischen Oktober 2017 und April 2020 an den Online-Glückspielen der beklagten Betreiberin des Online-Casinos teilgenommen. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Gibraltar und verfügte über keine gültige Lizenz für das Anbieten von Online-Glücksspielen in Deutschland. Der Kläger hatte insgesamt rund 25.000 Euro bei den Casino-Spielen verloren und forderte sie nun zurück, da die Beklagte gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe. „Aufgrund dieses Verstoßes sind die Spielverträge unwirksam und die Beklagte hat die Spieleinsätze ohne rechtliche Grundlage erlangt“, erklärt Rechtsanwalt Cocron.

Das sah auch das LG Köln so. Nach § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten und Vermitteln von öffentlichen Glücksspielen im Internet verboten. Gegen dieses Verbot habe die Beklagte verstoßen und das Geld des Klägers ohne Rechtsgrund erlangt. Daher müsse sie ihm die Verluste von insgesamt 25.375 Euro vollständig ersetzen, entschied das Gericht. Das Verbot der Online-Glücksspiele diene u.a. dem Jugendschutz und der Bekämpfung der Spielsucht. Bei  Casinospielen und Poker bestehe ein herausragendes Suchtpotenzial, eine hohe Manipulationsanfälligkeit und die Gefahr der Geldwäsche. Daher sei das Verbot gerechtfertigt und verstoße auch nicht gegen Unionsrecht, verwies das Gericht auf die Rechtsprechung des EuGH und des Bundesverwaltungsgerichts. Unabhängig davon habe die Beklagte ohnehin nicht über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügt, stellte das LG Köln weiter klar.

„Erst zum 1. Juli 2021 wurden die Anforderungen für das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland gelockert. Diese Änderungen greifen jedoch nicht rückwirkend und eine im Deutschland gültige Lizenz ist für das Angebot von Glücksspielen im Internet unbedingt erforderlich. Daher bestehen in vielen Fällen nach wie vor gute Chancen, Verluste vom Online-Casino zurückzufordern“, so Rechtsanwalt Cocron.

Mehr Informationen:  https://www.cllb.de/online-casino-geld-zurueck-mit-anwalt 

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.