Mit dem Schreiben wird den Empfängern mitgeteilt, dass sie einen Lottovertrag abgeschlossen hätten, der für die nächsten drei Monate jeweils € 69,90 kosten soll. Auffallend ist, dass in den Schreiben oftmals schon die Kontonummer der vermeintlichen „Kunden“ eingetragen ist, obwohl diese nie mitgeteilt wurde.
Dank dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken, dass am 09.10.2013 in Kraft getreten ist, kommen Glückspielverträge nur dann wirksam zu Stande, wenn diese nach telefonischem Kontakt nochmal schriftlich bestätigt werden. Schon aus diesem Grund dürften die behaupteten Forderungen der Euro Assist 49 leicht abzuwenden sein.
Die Kanzlei CLLB rät allen Betroffenen, ihre Banken zu informieren, damit keine Abbuchungen von Seiten der Euro Assist 49 vorgenommen werden können. Da der Sitz der Euro Assist Ltd. in der Türkei ist, kann bei etwaigen Klageforderungen immer Prozesskostensicherheit gefordert werden. Geschädigte sollten zudem den Datenschutzbeauftragten des Landes Nordrhein-Westphalen über die Vorgänge informieren und sich auf jeden Fall gegen die behaupteten Forderungen wehren.
CLLB Rechtsanwälte rät Geschädigten der Euro Assist 49, ihre Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.