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CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Liebigstraße 21 80538 München, Deutschland http://www.cllb.de
Ansprechpartner:in Herr Christian Luber +49 89 55299950

WWW.CLLB-Schiffsfonds.de: Schiffsfonds in der Krise - Teil 30

CLLB Rechtsanwälte eröffnen Dezernat "Schiffsfonds-Geschädigte"

(lifePR) (München, )
Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte eröffnet ein eigenes Dezernat für "Schiffsfonds-Geschädigte".

CLLB Rechtsanwälte ist eine wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei und hat ihren Tätigkeitsschwerpunkt im Kapitalmarktrecht. Schnelligkeit, Effizienz, Erfolgs- und Durchsetzungswille sind die Kernkompetenzen der Kanzlei. Dabei profitieren ihre Mandanten insbesondere von den umfangreichen Erfahrungen und Kenntnissen der Anwälte im Prozessrecht. Die von CLLB Rechtsanwälten geführten Verfahren erstrecken sich auf nahezu alle Gerichte in der gesamten Bundesrepublik. Anerkennung im Kollegenkreis und in der Öffentlichkeit haben insbesondere die Erfolge der Kanzlei bei komplexen kapitalmarktrechtlichen Fällen gefunden. CLLB Rechtsanwälte zeichnet aus, dass sie Massenverfahren schnell und effizient abwickeln und gleichzeitig individuelle Betreuung auf höchstem juristischem Niveau gewährleisten können. Die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten nehmen sie in den Rechtsgebieten Bank- und Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht, internationales Insolvenzrecht und internationales Steuerrecht wahr.

Einen Schwerpunkt im Bereich des Kapitalmarktrechts nimmt die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen von Anlegern geschlossener Fonds ein. Bereits seit mehreren Jahren vertritt die Kanzlei hierbei Anleger von Schiffsfonds. Um der besonderen Bedeutung, die die Kanzlei diesem Bereich zuteil werden lässt, Ausdruck zu verleihen, richtet CLLB Rechtsanwälte nun ein eigenes Dezernat "Schiffsfonds-Geschädigte" ein. Dezernatsleiter wird Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., der erste Verfahren von Geschädigten bereits im Jahr 2008 geführt hat. Bereits zu diesem Zeitpunkt war absehbar, dass die Schiffsfondsblase zeitnah platzen würde. "Wir können uns allerdings noch gut daran erinnern, dass uns in den damaligen Verfahren entgegen gehalten wurde, dass die Fonds doch erfolgreich liefen und somit überhaupt kein Anlass für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bestünde", erinnert sich Rechtsanwalt Luber, der inzwischen mehrere hundert Anleger von Schiffsfonds vertritt. "Dieser Vorwurf wird nun, nachdem Dutzende Schiffsfonds Insolvenz angemeldet haben, nicht mehr erhoben."

CLLB Rechtsanwälte kann dabei auf zahlreiche Erfolge bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zurückblicken. Neben dutzenden vergleichsweisen Einigungen mit Banken und Beratungsgesellschaften - beispielhaft sei hier ein Vergleich mit der Targobank angeführt, in dem sich Bank verpflichtete, an einen von CLLB Rechtsanwälten vertretenen Anleger 100 % der Nominalhöhe seiner Beteiligung (abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen) zu bezahlen - konnte die Kanzlei auch maßgebliche Urteile gegen Banken erstreiten. Aktuellstes Beispiel sind hier zwei Urteile des Landgerichts Itzehoe von Ende Januar 2013, in denen die comdirect bank AG zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von € 50.000,00 an zwei von CLLB Rechtsanwälten vertretene Anlegern verurteilt wurde, weil diese nicht ordnungsgemäß über die weichen Kosten bei dem Schiffsfonds MS Santa-B Schiffe aufgeklärt wurden.

Diese Urteile sind nur logische Konsequenz der oftmals fehlerhaften Anlageberatung. Denn Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.

Ferner kann man auch auf die kick-back Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zurückgreifen. Demnach müssen für Banken tätige Anlageberater ihre Kunden grundsätzlich auf den Erhalt von Rückvergütungen, die sie für den Vertrieb der Beteiligungen von den Fondsgesellschaften erhalten, hinweisen. Diese Aufklärungspflicht wurde in der Vergangenheit allerdings in der Regel nur selten erfüllt, sodass allein diese Nichtaufklärung für die Geltendmachung von Schadensersatz ausreichen kann.

Nähere Informationen können Interessierte auch der Homepage www.cllb-schiffsfonds.de entnehmen.

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