Im Februar 2014 forderte die HDI Lebensversicherung den Versicherungsnehmer auf, sich von ihrem Vertrauensarzt ärztlich untersuchen zu lassen. Der Versicherungsnehmer kam dieser Aufforderung zwar nach, allerdings wurde die Untersuchung abgebrochen, weil es zu erheblichen Differenzen mit dem Personal des Gutachters gekommen war. Dies hielt den Gutachter aber nicht davon ab, ein Gutachten zu erstellen und hierin die Berufsfähigkeit des Versicherungsnehmers festzustellen.
Daraufhin wandte sich der Versicherungsnehmer hilfesuchend an CLLB Rechtsanwälte und bat um Unterstützung. Die auf Versicherungs- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei richtete daraufhin ein Anspruchsschreiben an die HDI Lebensversicherung. Hierin legte die Kanzlei dar, warum die Berufsunfähigkeit des Mandanten fortbestehe und das Gutachten fehlerhaft war. Die HDI Lebensversicherung ließ sich hiervon aber nicht beirren und hielt an ihrer Weigerung, Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu zahlen, fest.
Der Mandant von CLLB Rechtsanwälte sah sich daher gezwungen, Klage einzureichen. Das Landgericht Kempten tat daraufhin das einzig Richtige und ordnete eine erneute Begutachtung an.
Das Ergebnis dieser Untersuchung durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen fiel eindeutig aus und kommt einer Ohrfeige für die HDI Lebensversicherung gleich. Denn der gerichtlich bestellte Sachverständige ließ kein gutes Haar an dem Erstgutachten. So stellte er fest, dass das Vorgehen des Erstgutachters „Standards der Gutachtenerstellung widerspreche“, sodass „Mindeststandards einer Gutachtenerstellung nicht erfüllt seien“. Die Argumentation des Erstgutachters mute eigentümlich an und „widerspricht den klinischen-forensisch-psychiatrischen Erfahrungen“. Insgesmat sei daher die Diagnose „nicht überzeugend und entspricht nicht dem, was alle anderen (Fach-)Ärzte festgestellt haben“, sodass das Gutachten nicht nachvollziehbar sei.
Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich die fragwürdige Vorgehensweise einiger Versicherungsgesellschaften. „Es ist leider so, dass regelmäßig Gutachen von Vertrauensärzten der Versicherungsgesellschaften nicht unbedingt vollständig objektiv sind. In einem solchen Fall bleibt dann nur noch die Möglichkeit, die Fehlerhaftigkeit des Gutachtens herauszuarbeiten und das Gutachten durch ein Gericht überprüfen zu lassen“, so Rechtsanwalt Christian Luber.
Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah anwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.
CLLB-Rechtsanwälte ist eine der führenden deutschen Kanzleien auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts. Wir vertreten in ausgewählten Fällen Geschädigte in komplexen wirtschaftsrechtlichen Fällen, insbesondere Versicherungsnehmer gegenüber ihren Versicherungsunternehmen und Geschädigte von Kapitalanlagegeschäften.
Unser Spezialgebiet ist die Schadenskompensation, d.h. unsere Mandanten profitieren insbesondere von dem über viele Jahre in zahllosen Prozessen gegen verantwortliche Personen und Gesellschaften gesammelten Wissen unserer Anwälte. Die von uns geführten Verfahren erstrecken sich auf so gut wie alle Gerichte in der gesamten Bundesrepublik.
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Wir sind etablierter Ansprechpartner für diverse Schutzvereinigungen und unsere Reputation ist, genauso wie der Finanzmarkt, international. Wir haben Standorte in München, Berlin und Zürich und arbeiten darüber hinaus auch eng mit Kooperationspartnern aus beinahe allen europäischen Staaten und den USA zusammen.