Das Gericht stellte in diesen Urteilen jeweils fest, dass die Beteiligung des jeweiligen Anlegers durch außerordentliche Kündigung beendet wurde. Ferner wurde die jeweilige Fondsgesellschaft jeweils dazu verurteilt, das Auseinandersetzungsguthaben des Anlegers zu ermitteln.
„Diese weiteren Urteile haben Signalwirkung für eine Vielzahl von Anlegern der Opalenburg SafeInvest Fonds, die sich von ihrer Beteiligung lösen möchten. Während eine außerordentliche Kündigung gegenüber der jeweiligen Fondsgesellschaft allerdings nur zum Ausscheiden aus der Gesellschaft und zur Ermittlung des entsprechenden Auseinandersetzungsguthabens führt, besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegen Dritte geltend zu machen. Bei erfolgreicher Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches wird der Anleger grundsätzlich so gestellt, als hätte er seine Beteiligung nicht abgeschlossen. In diesem Fall hat der Anleger dann unter anderem Anspruch auf Rückzahlung sämtlicher auf die Beteiligung geleisteter Einzahlungen“, so Rechtsanwalt Christoph Schneider von CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München und Berlin.
Besteht beim Anleger eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Klageverfahrens.
CLLB Rechtsanwälte empfehlen Anlegern der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG bzw. Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG, die sich von der Beteiligung lösen wollen, umgehend durch eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Rechtsrat einzuholen.