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CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Liebigstraße 21 80538 München, Deutschland http://www.cllb.de
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Weltweite Einnahmen aus ICO übertreffen bereits jetzt die Rekordwerte aus 2017

CLLB berät Unternehmen und Investoren bei Initial Coin Offerings, Crowdfinanzierung und TGE

(lifePR) (München, Berlin, )
Der Verkauf von Token / Cryptocurrencies im Rahmen sogenannter ICOs (Initial Coin Offerings) hat in diesem Jahr bereits den Rekordwert von 2017 übertroffen, obwohl Regierungsbeamte weltweit neue Einschränkungen vorsehen und immer wieder Betrugsfälle auftreten.
Block.one, ein in den Kaimaninseln beheimatetes Unternehmen, das hinter dem EOS-Token steht, ist auf dem Weg, rund 4 Milliarden US-Dollar im Rahmen des nunmehr fast einjährigen ICOs einzusammeln. Es wäre damit die größte Kapitalaufnahme im Rahmen eines ICO, aller Zeiten.
Selbst ohne den Erfolg von Block.one wurden durch ICO bis Juni des Jahres 2018 bereits mehr als neun Milliarden Dollar eingenommen. Dies steht laut ICO-Data-Tracker von CoinSchedule im Vergleich zu „lediglich“ 4 Milliarden US-Dollar im gesamten Jahr 2017. Allein der Messaging-Dienstleister Telegram hat im Rahmen eines ICO mehr als 1,7 Milliarden US-Dollar an Kapital eingenommen.
Der ICO-Markt ist immer noch heiß, EOS und Telegram waren in diesem Jahr große erfolgreiche ICO, wenn auch nicht im klassischen Sinne, da Telegram nur für private Investoren zugänglich war und EOS bereits seit einiger Zeit an den Börsen gehandelt wird, was einen Einfluss auf den Token-Preis hat.
Diese Entwicklung findet statt, obwohl die Aufsichtsbehörden die Überwachung digitaler Tokens immer weiter verschärfen. Das US-Justizministerium hat vor kurzem eine strafrechtliche Untersuchung eingeleitet, die herausfinden soll, ob Händler und Crypto-Exchanges den Preis von Bitcoin und anderen digitalen Währungen manipulieren.
Die US-Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde SEC geht gegen Betrügereien vor und stellt die Frage, ob digitale Tokens aus ICOs in den Zuständigkeitsbereich der Behörde fallen.
ICOs werden auch dahingehend hinterfragt, wie das eingesammelte Kapital genutzt werden soll und welche Rechte die Token-Eigentümer haben werden. Oftmals haben Eigentümer nicht viele Rechte, um nicht Gefahr zu laufen, dass der von Seiten der Unternehmen emittierte Token als Security-Token und damit als Wertpapier eingestuft wird.
Das Internetsicherheitsunternehmen Qihoo 360 gab kürzlich bekannt, dass es Sicherheitslücken in der EOSIO-Blockchain-Plattform entdeckt habe, über welche Angreifer das Netzwerk übernehmen könnten. Block.one erwiderte auf den Vorwurf, dass die meisten dieser Sicherheitslücken behoben wurden.
Während die Kontrollen durch die Behörden gerade in den USA besonders streng sind, gehen viele ICOs, wie beispielsweise Block.one, diesem Problem dadurch aus dem Weg, , dass keine US-Amerikaner an den Token-Verkäufen teilnehmen können.
EOSIO ist auf den Wettbewerb mit Ethereum ausgelegt und unterstützt die Entwicklung und die Nutzung von sogenannten „DApps“ bzw. „dezentralisierten Anwendungen“, die ihren Nutzern einen besonderen Anreiz bieten. Laut „State of the DApps“ gibt es bereits mehr als 1.560 Dapps, die von Spielen bis hin zu sozialen Netzwerken reichen und auf Ethereum aufgebaut werden. EOSIO-Fans arbeiten laut Posts im EOSIO-Forum bereits an mindestens 25 DApps
EOS-Token haben viele Fans und der Wert der Kryptowährung ist seit Anfang des Jahres um rund 40 Prozent gestiegen, obwohl der Wert von Bitcoin als passender Marktspiegel laut Crypto-Data-Tracker CoinMarketCap im gleichen Zeitraum um rund 45 Prozent gesunken ist.
„Wir stehen bei EOS auf Kaufposition“, sagte Kyle Samani, Managing Partner beim Kryptowährungs-Hedgefond Multicoin Capital in einer E-Mail. „Wir spekulieren noch auf eine steigende Tendenz. Die aktuellen Nachrichten sehen wir als FUD (engl. „Fear, Uncertainty and Doubt“).“
Im Dezember 2017 gab Block.one, ein Herausgeber von Open-Source-Software, bekannt, dass es 1 Milliarde US-Dollar in Unternehmen investieren wird, welche die hauseigene EOSIO-Software nutzen möchten, unter anderem über Partnerschaften mit Galaxy Digital des ehemaligen Fondsmanagers Michael Novogratz. Block.one, das weltweit mehr als 200 Mitarbeiter beschäftigt, hat Niederlassungen in Hongkong, Kalifornien und dem US-Bundesstaat Virginia.
CLLB Rechtsanwälte werden den Bereich der ICOs im In- und Ausland weiter verfolgen und aktuell berichten. Rechtsanwalt István Cocron steht zudem für weitere Rückfragen gerne zur Verfügung.

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz (2008) und Thomas Sittner (2017) zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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