Private Krankenversicherungen sind verpflichtet Kosten für notwendige Heilbehandlungen zur Beseitigung oder Linderung der Fehlsichtigkeit zu übernehmen und dürfen die Versicherungsnehmer dabei nicht aus Kostengründen auf die Versorgung mit Brille oder Kontaktlinsen verweisen.
Genau mit diesem unzulässigen Verweis verweigern viele Versicherungsunternehmen die Kostenübernahme für eine LASIK-Operation. Wie auch im Falle unseres Mandanten, welcher sich berechtigt nicht auf die Brille und Kontaktlinsen verweisen ließ sondern den Auftrag erteilte seine Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.
CLLB Rechtsanwälte vertreten bereits eine Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung der Kostenübernahme für eine LASIK-Operation durch die private Krankenversicherung.
Denn die LASIK-Operation stellt eine medizinisch notwendige Heilbehandlung dar und führt zur Besserung, idealerweise zur Heilung der Fehlsichtigkeit. Dies ist wissenschaftlich erwiesen.
CLLB Rechtsanwälte empfehlen den Versicherungsnehmern im Falle einer Ablehnung der Kostenübernahme einer LASIK-Operation durch ihr Versicherungsunternehmen, ihre Ansprüche von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen und bei Vorliegen der Voraussetzungen die Kostenübernahme gerichtlich durchzusetzen.
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