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CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Liebigstraße 21 80538 München, Deutschland http://www.cllb.de
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db Kompass Life 3: CLLB Rechtsanwälte vertreten Anleger des „Todeswettenfonds“

(lifePR) (München, )
München, 14.02.2012 Der Deutschen Bank scheinen viele Mittel recht zu sein, um Gewinn zu machen. Sie schreckt dabei nicht einmal vor der Auflage moralisch fragwürdiger Produkte zurück. So wurde zahlreichen Anlegern ein Investment in den db Kompass Life 3 empfohlen.

Dieses Produkt ist umso renditeträchtiger je früher die 500 Referenzpersonen des Fonds sterben. Mithin wettet der Anleger quasi auf den Todeszeitpunkt dieser Referenzpersonen.

Sogar beim Bankenverband stieß die Auflage einer derartigen Kapitalanlage auf Kritik und wurde dort als nur schwerlich mit unserer Wertordnung in Einklang zu bringend bezeichnet.

Neben dieser makabaren Konstruktion, die nach den Erfahrungen der CLLB Rechtsanwälte nicht jedem Anleger bekannt war, bleibt das Anlageprodukt auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten hinter den Erwartungen zurück.

Anleger, die nicht über die Konstruktion und die Risiken des db Kompass Life 3 aufgeklärt wurden, haben nach Auffassung von Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München, Berlin und Zürich regelmäßig gute Chancen Schadenersatzansprüche erfolgreich geltend zu machen.

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Anleger im Rahmen der Beratung über die Risiken des empfohlenen Anlageprodukts ungeschminkt informiert werden. Hierzu gehört etwa die Aufklärung über mögliche Verlustrisiken, die bis zu einem Totalverlust reichen können. Auch erkennbare Unrichtigkeiten des Verkaufsprospekts können dem Anlageberater bzw. wenn die Beratung über eine Bank erfolgte, dem Kreditinstitut als Pflichtverletzung angelastet werden.

Im Falle der vollumfänglich erfolgreichen Durchsetzung eines Schadensersatzanspruches wegen fehlerhafter Anlageberatung wird grundsätzlich die geleistete Einlage zuzüglich Agio erstattet. Ferner kann auch ein entgangener Gewinn für eine im Falle ordnungsgemäßer Beratung getätigte Alternativanlage geltend gemacht werden.

Anleger, die sich fehlerhaft beraten fühlen, sollten sich daher an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei wenden.
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