Eine Entscheidung mit Signalwirkung!
Besonders erfreulich ist die Begründung des Landgerichts. Das Landgericht hat sein Urteil darauf gestützt, dass der Anleger nicht hinreichend über Risiken der Beteiligung aufgeklärt wurde. Hierbei konnte sich die Beratungsgesellschaft auch nicht mit Erfolg damit verteidigen, der für sie tätige Berater habe dem Anleger den Emissionsprospekt übergeben.
Nach Auffassung des Landgerichts ist dieser nämlich für die Aufklärung des Anlegers unzureichend!
Mit dieser Rechtsauffassung bestätigt nunmehr auch ein Landgericht die Rechtsauffassung von CLLB Rechtsanwälte, dass der Emissionsprospekt der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG für die Aufklärung der Anleger über sämtliche mit der Beteiligung einhergehenden Risiken nicht geeignet war. Diese Feststellung ist auch für die Haftung sonstiger Aufklärungspflichtiger von Relevanz.
CLLB Rechtsanwälte haben bereits für Anleger Klage gegen Anlagevermittler / Anlegeberater auf Rückzahlung der stillen Einlage erhoben, weil sie nach deren Darstellung nicht hinreichend über die Risiken der Beteiligung an der Erste Oderfelder aufgeklärt wurden. CLLB Rechtsanwälte bereiten weitere Klagen vor.
„Soweit Anlegern Ansprüche wegen fehlerhafter Beratung zustehen, sollten diese umgehend geltend gemacht werden. Anleger sollten sich nicht darauf verlassen, dass sie im Insolvenzverfahren der Erste Oderfelder ihren Schaden hinreichend kompensieren können“, so Dr. Henning Leitz von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte empfiehlt vor diesem Hintergrund allen Anlegern, ihre rechtlichen Möglichkeiten von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen.