Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 966098

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Liebigstraße 21 80538 München, Deutschland http://www.cllb.de
Ansprechpartner:in Herr István Cocron +49 30 28878960

Online-Casino: Spieler hat Anspruch auf seine Verluste

CLLB Rechtsanwälte erstreiten Urteil am LG Münster

(lifePR) (München, )
Das Landgericht Münster schließt sich einer Reihe von Gerichtsentscheidungen an, die Betreiber von Online-Casinos zur Erstattung von Verlusten verpflichten. Mit Urteil vom 24. Oktober 2023 entschied das Gericht zugunsten eines Spielers, der Anspruch auf die Erstattung von über 14.559 Euro hatte.

Bis Ende Juni 2021 waren Online-Glücksspiele in Deutschland, mit wenigen Ausnahmen, verboten. Trotz des Verbots machten Betreiber ihre Online-Casinos über deutschsprachige Websites für deutsche Spieler leicht zugänglich. Rechtsanwalt István Cocron von CLLB Rechtsanwälte erklärt: „Da sie mit ihrem Angebot gegen das Verbot des Glücksspielstaatsvertrags verstoßen haben, haben die Anbieter keinen rechtlichen Anspruch auf die Einsätze der Spieler und müssen die Verluste erstatten.'

Ähnlich erging es auch dem Kläger vor dem LG Münster. Er hatte zwischen Januar 2020 und November 2021 über die Website der Beklagten mehr als 14.500 Euro bei Online-Glücksspielen verloren. Die Beklagte verfügte nicht über eine in Deutschland gültige Lizenz für Glücksspielangebote. Daher forderte der Kläger die Erstattung seiner Verluste.

Das Gericht entschied zugunsten des Spielers, selbst wenn er ebenfalls gegen das Verbot verstoßen habe. Er gab an, nicht gewusst zu haben, dass Online-Glücksspiel illegal sei. Dies dürfe jedoch nicht dazu führen, dass die Betreiber das Geld behalten dürfen. Das Verbot diene dem Spieler- und Jugendschutz, der Bekämpfung der Spielsucht und verfolge auch den Zweck, das Glücksspielangebot in geordnete Bahnen zu lenken. Diese Ziele würden jedoch unterlaufen, wenn die Verträge trotz des Verbots als wirksam angesehen würden, stellte das Gericht klar.

Die Klage war erfolgreich. Das LG Münster urteilte, dass der Kläger Anspruch auf die Erstattung seiner Verluste habe, da die Beklagte die Online-Glücksspiele angeboten hatte, obwohl sie zu diesem Zeitpunkt in Deutschland verboten waren.

„Das Verbot von Online-Glücksspielen wurde erst ab dem 1. Juli 2021 etwas gelockert. Dies gilt jedoch nicht rückwirkend, und eine in Deutschland gültige Lizenz ist weiterhin eine Voraussetzung für das Anbieten von Glücksspielen im Internet. Spieler haben daher weiterhin gute Chancen, ihre Verluste zurückzufordern“, so Rechtsanwalt Cocron.
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.