Aus Angst den Mandanten zu verlieren, riskiert der Berater selbst in eine Krisensituation zu geraten. Gerade für Existenzgründer und kleine Kanzleien ist ein funktionierendes Forderungsmanagement jedoch überlebenswichtig. Aber das kostet wertvolle Zeit und damit letztlich wieder Geld.
Die Lösung ist bereits am Markt und seit März dieses Jahres auch rechtlich abgesichert: Factoring. Close Finance, führender Factoring- Anbieter aus Mainz, bietet in Kooperation mit der DEGEV eine effiziente und sichere Honorarabrechnung für Steuerberater durch die Übernahme der Forderungen an.
Bei Ärzten ist es seit Jahrzehnten üblich: Für den Einzug ihrer Forderungen bei Privatpatienten können sie die Dienste von Verrechnungsstellen in Anspruch nehmen. Nachdem bereits seit Ende 2007 auch Rechtsanwälte ihre Forderungen an Dritte abtreten dürfen, hat jetzt das steuerberaterliche Berufsrecht nachgezogen: Mit der Neufassung des § 64, Absatz 2 des Steuerberatergesetzes ist es auch diesem Berufsstand gestattet, Gebühren- und Honorarforderungen an Dritte abzutreten und zum Einzug zu übertragen. Voraussetzung für die Abtretung ist die Zustimmung des Mandanten oder die rechtskräftige Feststellung der Forderung.
"Die Vorteile des Factoring für den Steuerberater liegen klar auf der Hand", erklärt Gerd Georg, Vorsitzender der Geschäftsführung von Close Finance. "Durch die Übertragung der Forderungen und damit auch des Ausfallrisikos auf den Factor verschafft sich der Berater zusätzliche Liquidität und Sicherheit. Zudem gewinnt er durch den geringeren Verwaltungsaufwand mehr Zeit für den Kunden und entlastet das sensible Mandantenverhältnis von Fragen der Rechnung und Zahlungsmoral."
Die komplette Abwicklung von Rechnungserstellung über Rechnungsversand, das Einziehen der Forderungen sowie das Mahnwesen übernehmen DEGEV und Close Finance als Forderungsinhaber. Ist die Forderung dem Factor angedient, erfolgt nach positiver Bonitätsprüfung - in der Regel innerhalb von 24 Stunden - bereits die Auszahlung des Gegenwertes an den Steuerberater. Bei 95 Prozent der Anfragen fällt eine positive Entscheidung. Der Steuerberater kann je nach Bedarf zwischen verschiedenen Factoring-Produkten wählen. Möchte der Berater von Mandant zu Mandant individuell entscheiden, ob die Forderung abgetreten wird oder nicht, ist das ebenso möglich wie die komplette Abwicklung aller anfallenden Forderungen. Durch hohe Standardisierung und automatisierte technische Abläufe ist dies selbst bei niedrigen Jahresumsätzen kostengünstig machbar. Die vom Forderungsbetrag abgezogene Gebühr richtet sich dabei unter anderem nach dem Umsatz.
Die DEGEV e.G. bietet als erste Institution ihren Mitgliedern der steuerberatenden Berufe ein maßgeschneidertes Forderungsmanagement mit Factoring an. Als Kooperationspartner bringt Close Finance dabei seine langjährige Erfahrung mit innovativen Finanzierungsprodukten gerade für kleine und mittelständische Unternehmen mit ein.
Stichwort "Factoring"
"Factoring" bedeutet den regelmäßigen und fortlaufenden Ankauf von Geldforderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen gegen Zahlung des Kaufpreises. Die im angelsächsischen Raum bereits fest etablierte alternative Finanzierungsform wird seit Ende der 1950er Jahre auch in Deutschland angeboten. Hier setzen aktuell über 3.500 Unternehmen auf Factoring. Angesichts der immer schwieriger werdenden Möglichkeit der Liquiditätsbeschaffung mittelständischer Unternehmen (Stichwort: Basel II) sowie der anhaltend schlechten Zahlungsmoral der Kunden wächst die Zahl der Neukunden stetig.Weitere Informationen unter www.closefinance.de.