Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 607971

Comtour GmbH Corneliusstraße 2 45219 Essen-Kettwig, Deutschland http://www.comtour.de
Ansprechpartner:in Herr Hans Jörg Hussong +49 2054 954717
Logo der Firma Comtour GmbH
Comtour GmbH

Prohibition in Indien

1.350 € Straße riskiert, wer in Karnataka beim Rauchen von E-Zigaretten erwischt wird

(lifePR) (Essen-Kettwig, )
Vor wenigen Wochen stellte die Regierung des südindischen Bundesstaates Karnataka den Verkauf und Genuss von E-Zigaretten unter Strafe. Wer gegen das Gesetz verstößt, riskiert eine Höchststraße von 100 000 Rupien (ca. 1.350 €) und / oder fünf Jahre Haft. Auch der Anbau von Tabak – lange ein wichtiges landwirtschaftliches Erzeugnis der Region – ist jetzt bei Strafe verboten. Schon 1999 verbot Kerala als erste Region weltweit das Rauchen in der Öffentlichkeit. Seit 2011 gilt das Verbot in ganz Indien. Für indische Verhältnisse empfindliche Strafen sollen abschrecken, oft ist es aber mit einem Schmiergeld getan.

Das Verbot, Alkohol zu handeln und zu konsumieren, hat in einigen Staaten Indiens eine lange Tradition. In Gandhis Geburtsstaat Gujarat, im Nordwesten des Subkontinents, gibt es seit der Unabhängigkeit ein striktes Alkoholverbot. Man beruft sich dabei auf den Mahatma, der jederlei Drogen genauso verabscheute wie Alkohol. In vielen indischen Bundesstaaten wurden nach zeitweiliger Lockerung des Verbots jetzt wieder Verschärfungen durchgesetzt. So zum Beispiel in Kerala, das lange als ziemlich liberal galt. Dort darf jetzt nur noch in Luxushotels Hochprozentiges ausgeschenkt werden.

Diese Ausnahmeregelung soll angeblich die negativen Folgen auf die touristische Entwicklung des Landes mildern. Dabei dürften die Gesetzgeber vor allem den innerindischen Tourismus im Blick gehabt haben, bei dem der Ausschank „harter Getränke“ eine gewisse Rolle spielt, während ausländische Touristen (vor allem aus Europa) in der Regel zufrieden sind, wenn Sie Bier oder Wein bestellen können. Solche „weiche“ Alkoholika gibt es nach wie vor auch in vielen Drei- und Viersterne-Hotels. Da der innerindische Tourismus eine immer wichtigere Rolle spielt, stellen immer mehr Hotels den Antrag auf Einstufung als Luxushotel und damit die Lizenz zum Betrieb einer Bar. Dies führt dazu, dass die ohnehin nicht gerade preiswerten Hotels in Indien immer teurer werden.

Alkohol und Tabak sind beileibe nicht die einzigen Genussmittel, die in manchen indischen Regionen auf dem Index stehen. Das Schlachten von Kühen und der Genuss von Rindfleisch sind ebenso weithin tabu. Erst 2015 wurde selbst in Mumbai, wohl Indiens weltoffenster und modernster Metropole, der Verzehr von Rindfleisch bei Androhung von fünf Jahren Gefängnis verboten. Radikale Hindufanatiker riefen seither mehrfach zur Hatz auf muslimische Metzger auf.

Indien wäre nicht Indien, gäbe es in diesem Zusammenhang, nicht so manche Ungereimtheit. So generieren zum Beispiel Tabak- und Alkoholsteuer wichtige Einnahmen für den Staatshaushalt. Außerdem werden Tausende Kühe, die in Tamil Nadu unter strengem Schutz stehen, über die Grenze zu den Schlachthäusern im benachbarte Kerala getrieben. Indien ist sogar heute vor Brasilien der weltweit größte Exporteur von Rindfleisch. Auch dass der Genuss von Cannabis fester Bestandteil vieler religiöser Zeremonien ist und von den Sadhus, Indiens heiligen Männern, oft offensiv zur Schau gestellt wird, überrascht angesichts drakonischer Strafen, die indische Gerichte für Drogenkonsum verhängen.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.